Wegleitungen für Röntgenanlagen und radioaktive Stoffe

In der Gesetzgebung sind grundsätzliche technische Anforderungen aufgeführt. Die folgenden Wegleitungen erläutern den Vollzug dieser Anforderungen im Bereich Röntgenanlagen und radioaktive Stoffe.

BAG-Wegleitungen

Die Wegleitungen richten sich primär an Inhaberinnen und Inhaber einer Bewilligung für den Umgang mit ionisierender Strahlung und Strahlenschutz-Sachverständige (siehe Rechtlicher Stellenwert). Nachfolgend sind die Themenbereiche aufgelistet, welche von den Wegleitungen abgedeckt werden. Die Wegleitungen werden laufend aktualisiert und ergänzt. Zurzeit werden die Dokumente ausserdem grafisch überarbeitet.  

Ergänzende Informationen, Leitfäden und Hilfsdokumente für die Bereiche Röntgenanlagen, radioaktive Stoffe sowie Aus- und Fortbildung stehen ebenfalls zur Verfügung.

Themenbereiche Wegleitungen

Ergänzende Informationen und Hilfsdokumente

Rechtlicher Stellenwert

Diese Wegleitungen sind eine Vollzugshilfe des BAG als Aufsichtsbehörde für Strahlenschutz und richten sich primär an die Bewilligungsinhaber/innen und Strahlenschutz-Sachverständigen. Sie konkretisieren Anforderungen aus dem Strahlenschutzrecht und entsprechen dem Stand von Wissenschaft und Technik. Berücksichtigen die Bewilligungsinhaber/innen bzw. Strahlenschutz-Sachverständigen diese Wegleitungen, so können sie davon ausgehen, dass sie das Strahlenschutzrecht rechtskonform vollziehen.

BAG-App NuklidCalc

Logo NuklidCalc

Die komplett überarbeitete App NuklidCalc steht ab sofort mit neuen Funktionalitäten zur Verfügung.

Die App bleibt kostenlos und ermöglicht einen schnellen Zugriff auf sämtliche Nuklid- und Strahlungsdaten (Anhang 3 der Strahlenschutzverordnung) und bietet eine Vielzahl von nützlichen Funktionen für alle im Strahlenschutz tätigen Personen.

QR-Code für die App NuklidCalc auf iOS Geräte

Scannen Sie den QR-Code, um NuklidCalc auf ihrem iOS Gerät herunterzuladen.

QR-Code für die App NuklidCalc auf Android-Geräte

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Faktenblätter

Die Faktenblätter richten sich nicht nur an Bewilligungsinhaberinnen und -inhaber, sondern auch an Personen, welche in ihrer täglichen Arbeit oder privat von ionisierender Strahlung betroffen sein können. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Personen, die mit radiologischen Altlasten in Berührung kommen können (z. B. Uhrmacher, Sammler von historischen Uhren, Elektronikgeräten oder Armeematerialien)
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pathologieinstituten, Krematorien und Bestattungsunternehmen


Letzte Änderung 06.02.2024

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

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