Genetische Tests untersuchen das menschliche Erbgut. Sie können Antworten auf gesundheitliche Fragen geben oder Verwandtschaftsverhältnisse klären. Dabei können sich heikle Fragen stellen. Ein klarer gesetzlicher Rahmen für genetische Tests ist daher wichtig.
Mit genetischen Tests können Erbkrankheiten oder Krankheitsveranlagungen diagnostiziert werden. Anhand einer pränatalen Diagnostik kann untersucht werden, ob das ungeborene Kind von einer Chromosomenstörung oder einer Erbkrankheit betroffen ist.
Gentests können auch andere Merkmale des Erbguts untersuchen, z.B. die Augen- und Haarfarbe, oder Hinweise auf die sportliche Veranlagung geben. Menschen, die miteinander verwandt sind, teilen einen grossen Teil des Erbguts. Daher kann mit einem Gentest eine Verwandtschaft, z.B. Vaterschaft, geklärt werden.
Vor oder nach den verschiedenen genetischen Tests können sich heikle ethische, psychische und soziale Fragen stellen. Das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen regelt daher, unter welchen Voraussetzungen genetische Tests und pränatale Diagnostik durchgeführt werden dürfen.
Das BAG stellt der Bevölkerung sowie Fachpersonen Informationen rund um das Thema Gentests zur Verfügung.
Letzte Änderung 02.08.2023
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