Genetische Tests und pränatale Diagnostik

Genetische Tests untersuchen das menschliche Erbgut. Sie können Antworten auf gesundheitliche Fragen geben oder Verwandtschaftsverhältnisse klären. Dabei können sich heikle Fragen stellen. Ein klarer gesetzlicher Rahmen für genetische Tests ist daher wichtig.

Mit genetischen Tests können Erbkrankheiten oder Krankheitsveranlagungen diagnostiziert werden. Anhand einer pränatalen Diagnostik kann untersucht werden, ob das ungeborene Kind von einer Chromosomenstörung oder einer Erbkrankheit betroffen ist.

Gentests können auch andere Merkmale des Erbguts untersuchen, z.B. die Augen- und Haarfarbe, oder Hinweise auf die sportliche Veranlagung geben. Menschen, die miteinander verwandt sind, teilen einen grossen Teil des Erbguts. Daher kann mit einem Gentest eine Verwandtschaft, z.B. Vaterschaft, geklärt werden.

Vor oder nach den verschiedenen genetischen Tests können sich heikle ethische, psychische und soziale Fragen stellen. Das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen regelt daher, unter welchen Voraussetzungen genetische Tests und pränatale Diagnostik durchgeführt werden dürfen.

Das BAG stellt der Bevölkerung sowie Fachpersonen Informationen rund um das Thema Gentests zur Verfügung.  

Informationen zu Gentests

Gentests geben Einblicke in unser Erbgut und werden vielseitig eingesetzt. Welche Gentests gibt es und was ist dabei zu beachten? Hier sind die wichtigsten Aspekte zusammengefasst.

Informationen für Fachpersonen zur Veranlassung und Durchführung von Gentests sowie zu genetischen Reihenuntersuchungen

Die meisten genetischen Tests müssen von Gesundheitsfachpersonen veranlasst und in vom BAG bewilligten Laboratorien durchgeführt werden. Fachpersonen finden hier Informationen dazu sowie Formulare für die Gesuchseinreichung.

Informationen zu den rechtlichen Grundlagen

Das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) regelt, unter welchen Voraussetzungen genetische Tests und pränatale Diagnostik durchgeführt werden dürfen. Hier finden Sie einen Überblick zu den rechtlichen Grundlagen.

Eidgenössische Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK)

Die GUMEK ist eine ausserparlamentarische Kommission. Sie verfolgt die wissenschaftliche Entwicklung im Bereich der Genetik und gibt dazu Empfehlungen ab. Sie berät den Bundesrat, die Bundes- und Kantonsbehörden sowie Fachpersonen in diesem Bereich. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Aufgaben und Tätigkeiten der Kommission sowie ihre Empfehlungen und Stellungnahmen.

Evaluation des Gesetzes: Wirkungsmodell zum GUMG

Die Evaluation hat die Aufgabe, den Nutzen und den Wert eines Gesetzes und dessen Vollzug zu evaluieren. Für die Vorbereitung der Evaluation des GUMG wurde ein Wirkungsmodell erstellt, das auf dieser Seite zu finden ist.

Gesetze

Gesetzgebung Genetische Untersuchungen

Das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen regelt die Durchführung genetischer Analysen. Zentrale Aspekte sind der Schutz der Persönlichkeit, das Verhindern von Missbräuchen und die Sicherstellung der Qualität.

Weiterführende Themen

Seltene Krankheiten

Die einzelnen Krankheiten sind selten, die Zahl der Betroffenen ist aber hoch. In der Schweiz wird die Zahl der Menschen mit einer seltenen Krankheit auf mehr als eine halbe Million beziffert.

Analysenliste (AL)

Die Analysenliste (AL) enthält diejenigen Analysen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden.

Letzte Änderung 02.08.2023

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Abteilung Biomedizin
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
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