Fortbildung im Strahlenschutz

Personen, die Umgang mit ionisierender Strahlung haben oder dieser ausgesetzt sein können, müssen entsprechend ihrer Verantwortung und Tätigkeiten nebst der notwendigen Ausbildung im Strahlenschutz, sich mindestens alle 5 Jahre im Strahlenschutz fortbilden. Die genauen Anforderungen an die Fortbildungen finden Sie hier.

Nach absolvieren einer Ausbildung im Strahlenschutz wird mindestens alle 5 Jahre eine obligatorische Fortbildung verlangt. Mit dem Besuch einer Fortbildung soll sichergestellt werden, dass die erlernten Strahlenschutz-Kompetenzen erhalten und aktualisiert werden.

Die Fortbildungen müssen so organisiert werden, dass möglichst berufsrelevante Themen anhand von praktischen Beispielen abgedeckt werden. Dabei müssen mindestens zwei der folgenden drei Fortbildungsinhalte behandelt werden:

  • Repetition von Inhalten der Strahlenschutzgrundausbildung
  • Aktualisierung der Strahlenschutzkenntnisse aufgrund neuer Entwicklungen
  • Umsetzung von Erkenntnissen aus dem Betrieb oder von Massnahmen nach Ereignissen und Störfällen

Als Fortbildung gelten nicht nur speziell zu diesem Zweck angebotene Kurse von Aus- und Fortbildungsinstitutionen, sondern auch interne Veranstaltungen, zum Beispiel durch den Einbezug einer Medizinphysikerin oder eines Medizinphysikers oder Konferenzen und Seminare, in welchen der Strahlenschutz entsprechend thematisiert wird.

Einige Beispiele für mögliche Fortbildungen:

  • Online E-Learning, Tutorials, Videos;
  • Betriebsinterne Fortbildung;
  • Praktische Fortbildungen;
  • Kurs in Strahlenschutzschule;
  • Konferenz/Seminar mit Strahlenschutzinhalten (Programm des Swiss Congress of Radiology);
  • Fortbildung innerhalb Fachgesellschaft.

Anerkennungspflichtige/nicht-anerkennungspflichtige Fortbildungen

Bei der Fortbildungspflicht wird zwischen einer von der Anerkennungsbehörde anerkannten Fortbildung und einer nicht-anerkannten Fortbildung unterschieden. Von Berufsgruppen mit Tätigkeiten, welche einem erhöhten Gefährdungspotential ausgesetzt sind, wird eine anerkannte Fortbildung gefordert.

Die folgende Tabelle zeigt, welche Berufsgruppen eine Fortbildung besuchen müssen.

Berufsgruppe Fortbildung
alle 5 Jahre
anerkennungspflichtig
Nuklearmediziner/-in 8 UE* nein
Nuklearmediziner/-in mit Funktion als Strahlenschutz-Sachverständige/r (SV-Funktion) 8 UE ja
Dipl. Radiologiefachperson HF/FH in der Radiologie und Radio-Onkologie 8 UE nein
Dipl. Radiologiefachperson HF/FH in der Nuklearmedizin - ohne SV-Funktion 16 UE nein
Dipl. Radiologiefachperson HF/FH in der Nuklearmedizin - mit SV-Funktion 16 UE ja
Medizinphysiker/-in 8 UE
ja
Radiopharmazeut/-in mit SV-Funktion 16 UE ja
* 1 UE = Unterrichtseinheit von 45 min Dauer

Die erlaubten Tätigkeiten dürfen nur ausgeübt werden, solange der notwendige Nachweis der Aus- und Fortbildung erbracht wird. Der/die Bewilligungsinhaber/in ist verantwortlich für das Erstellen eines betriebsinternen Konzeptes (wie die Ausbildung und Fortbildung im Strahlenschutz der Betriebsangehörigen absolviert und überprüft wird).

Anerkannte Fortbildungsinstitute

Die folgenden Fortbildungsinstitute bieten vom BAG anerkannte Fortbildungen an:

Anbieter der Fortbildung Veranstaltung Umfang*
ABC Zentrum - Kompetenzzentrum ERFA 4 UE
Association romande de radioprotection ARRAD div. Fortbildungen im Strahlenschutz (auf Französisch)
7 UE
Centre hospitalier universitaire vaudois CHUV
Service de médecine nucléaire et imagerie moléculaire
  1 bis 2 UE pro Kurs
CMI-experts GmbH Webinar
Module 1-8, 13, 14, 16 und 17
 
Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz KSR Strahlenschutzseminar 8 UE
EDUMED AG Fortbildung für Strahlenschutz-Sachverständige in der Nuklearmedizin 4 UE
Ente Ospedaliero Cantonale

Aggiornamento in radioprotezione per Periti in Medicina Nucleare

16 UE
Fachstelle Sicherheit Universität Bern Fortbildung im Strahlenschutz für Strahlenschutz-Sachverständige beim Umgang mit offenem radioaktivem Material in einem Arbeitsbereich B/C 4 UE
Fachverband für Strahlenschutz e.V. Jahrestagung des Fachverbands für Strahlenschutz e.V. 16 UE
Kantonsspital Aarau   2 UE
Kantonales Laboratorium Basel-Stadt
Interessengemeinschaft Strahlenschutz (IGS)
  2 UE
Luzerner Kantonsspital   1 UE
Institut de radiophysique CHUV (IRA) Perfectionnement Experts BC 8 UE
Cours de post-formation TRM 4 UE
Réunion d'information en radioprotecion 4 UE
PSI Bildungszentrum Anerkannte Fortbildung für Strahlenschutz-Sachverständige, Arbeitsbereiche B und C 8 UE
Vermeidung hoher Extremitätendosen beim Umgang mit radioaktiven Stoffen in der Nuklearmedizin 8 UE
Schweizerische Gesellschaft für Nuklearmedizin SGNM Fortbildung im Strahlenschutz für Fachärzte für Nuklearmedizin während des Schweizerischen Kongresses für Nuklearmedizin 1 bis 2 UE
Schweizerische Gesellschaft für Radiopharmazie / Radiopharmazeutische Chemie SGRRC Swiss Radiopharmacy Day 8 UE
Schweizerische Gesellschaft für Strahlenbiologie und Medizinische Physik SGSMP    
Stadtspital Zürich Triemli
Institut für Radiologie und Nuklearmedizin, Fachstelle Strahlenschutz
  16 UE
Suva Fortbildung im Strahlenschutz - SPF
8 UE
Seminar Strahlenschutz bei der Werkstoffprüfung - SPB
8 UE
SVMTR Jährliche Strahlenschutz-Fortbildung der Fachstelle Nuklearmedizin des SVMTR 6 UE
Section Romande de l’Association suisse des techniciens en radiologie médicale (ASTRM) 16 UE
Universität Zürich Strahlenschutz in der Medizin
NUK Elemente A-H
1 UE pro Element
Universitätsspital Basel
Radiologische Physik / Klinik für Radiologie und Nuklearmedizin
  16 UE
Winter School Strahlenschutzausbildung der Winter School 24 UE
Zentrum für Protonentherapie am Paul Scherrer Institut Experimental Program Meeting 1 UE
* 1 UE = Unterrichtseinheit von 45 min Dauer

Dokumente

Informationen zum Aus- und Fortbildungskonzept (PDF, 174 kB, 16.01.2024)Wichtigste Punke, die im Aus- und Fortbildungskonzept abgedeckt werden müssen

BAG-Wegleitung: Humanmedizin (PDF, 699 kB, 27.06.2022)Instruktion, Ausbildung und Fortbildung im Strahlenschutz in der Humanmedizin

BAG-Wegleitung: Veterinärmedizin (PDF, 696 kB, 27.06.2022)Instruktion, Ausbildung und Fortbildung im Strahlenschutz in der Veterinärmedizin

BAG-Wegleitung: Zahnmedizin (PDF, 690 kB, 27.06.2022)Instruktion, Ausbildung und Fortbildung im Strahlenschutz in der Zahnmedizin

Gesetze

Gesetzgebung Strahlenschutz

Das Strahlenschutzgesetz (StSG) bezweckt, Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen. Es gilt für alle Tätigkeiten, Einrichtungen, Ereignisse und Zustände, die eine Gefährdung mit sich bringen können.


Letzte Änderung 12.11.2024

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

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