Personen, die Umgang mit ionisierender Strahlung haben oder dieser ausgesetzt sein können, müssen entsprechend ihrer Verantwortung und Tätigkeiten nebst der notwendigen Ausbildung im Strahlenschutz, sich mindestens alle 5 Jahre im Strahlenschutz fortbilden. Die genauen Anforderungen an die Fortbildungen finden Sie hier.
Nach absolvieren einer Ausbildung im Strahlenschutz wird mindestens alle 5 Jahre eine obligatorische Fortbildung verlangt. Mit dem Besuch einer Fortbildung soll sichergestellt werden, dass die erlernten Strahlenschutz-Kompetenzen erhalten und aktualisiert werden.
Die Fortbildungen müssen so organisiert werden, dass möglichst berufsrelevanten Themen anhand von praktischen Beispielen abgedeckt werden. Dabei müssen mindestens zwei der folgenden drei Fortbildungsinhalte behandelt werden:
- Repetition von Inhalten der Strahlenschutzgrundausbildung
- Aktualisierung der Strahlenschutzkenntnisse aufgrund neuer Entwicklungen
- Umsetzung von Erkenntnissen aus dem Betrieb oder von Massnahmen nach Ereignissen und Störfällen
Als Fortbildung gelten nicht nur speziell zu diesem Zweck angebotene Kurse von Aus- und Fortbildungsinstitutionen, sondern auch interne Veranstaltungen, zum Beispiel durch den Einbezug einer Medizinphysikerin oder eines Medizinphysikers oder Konferenzen und Seminare, in welchen der Strahlenschutz entsprechend thematisiert wird.
Einige Beispiele von mögliche Fortbildungen:
- Online E-Learning, Tutorials, Videos;
- Betriebsinterne Fortbildung;
- Praktische Fortbildungen;
- Kurs in Strahlenschutzschule;
- Konferenz/Seminar mit Strahlenschutzinhalten (Programm des Swiss Congress of Radiology);
- Fortbildung innerhalb Fachgesellschaft.
Anerkennungspflichtige/nicht-anerkennungspflichtige Fortbildungen
Bei der Fortbildungspflicht wird zwischen einer von der Anerkennungsbehörde anerkannten Fortbildung und einer nicht-anerkannten Fortbildung unterschieden. Von Berufsgruppen mit Tätigkeiten, welche einem erhöhten Gefährdungspotential ausgesetzt sind, wird eine von der Anerkennungsbehörde anerkannte Fortbildung gefordert.
Die folgende Tabelle zeigt welche Berufsgruppen eine Fortbildung besuchen müssen.
Berufsgruppe | Fortbildung alle 5 Jahre |
anerkennungspflichtig |
---|---|---|
Nuklearmediziner/-in | 8 UE* | nein |
Nuklearmediziner/-in mit Funktion als Strahlenschutz-Sachverständige/r (SV-Funktion) | 8 UE | ja |
Dipl. Radiologiefachperson HF/FH in der Radiologie und Radio-Onkologie | 8 UE | nein |
Dipl. Radiologiefachperson HF/FH in der Nuklearmedizin - ohne SV-Funktion | 16 UE | nein |
Dipl. Radiologiefachperson HF/FH in der Nuklearmedizin - mit SV-Funktion | 16 UE | ja |
Medizinphysiker/-in | 8 UE |
ja |
Radiopharmazeut/-in mit SV-Funktion | 16 UE | ja |
Die erlaubten Tätigkeiten dürfen nur ausgeübt werden, solange der notwendige Nachweis der Aus- und Fortbildung erbracht wird. Der/die Bewilligungsinhaber/in ist verantwortlich für das Erstellen eines betriebsinternen Konzeptes (wie die Ausbildung und Fortbildung im Strahlenschutz der Betriebsangehörigen absolviert und überprüft wird).
Die Liste der Fortbildungsinstitute, welche vom BAG anerkannte Fortbildungen anbieten, finden Sie unten als PDF zum Herunterladen.
Anerkannte Fortbildungen im Strahlenschutz (PDF, 183 kB, 28.04.2023)Liste der Fortbildungsinstitute
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Fortbildung
Haben Sie noch Fragen zur Fortbildung im Strahlenschutz? Auf der Seite Strahlenschutz: Häufig gestellte Fragen (FAQ) haben wir Antworten zusammengestellt.
Dokumente
BAG-Wegleitung: Humanmedizin (PDF, 699 kB, 27.06.2022)Instruktion, Ausbildung und Fortbildung im Strahlenschutz in der Humanmedizin
BAG-Wegleitung: Veterinärmedizin (PDF, 696 kB, 27.06.2022)Instruktion, Ausbildung und Fortbildung im Strahlenschutz in der Veterinärmedizin
BAG-Wegleitung: Zahnmedizin (PDF, 690 kB, 27.06.2022)Instruktion, Ausbildung und Fortbildung im Strahlenschutz in der Zahnmedizin
Gesetze
Letzte Änderung 20.08.2021
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
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Tel.
+41 58 462 96 14