Wenn Paare unfruchtbar sind oder eine schwere Erbkrankheit nicht an ihr Kind weitergeben wollen, kann die Fortpflanzungsmedizin weiterhelfen. Wer lässt sich behandeln und wie viele Kinder werden mit medizinischer Hilfe gezeugt? Das Monitoring zur Fortpflanzungsmedizin liefert Zahlen.
In der Schweiz nehmen jährlich rund 6600 Paare, die unfruchtbar oder Träger einer schweren Erbkrankheit sind, medizinische Hilfe in Anspruch, um sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Dafür stehen rund 27 Zentren zur Verfügung. Pro Jahr kommen dank fortpflanzungsmedizinischen Behandlungen etwa 2200 Kinder zur Welt (Lebendgeburten).
Das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) regelt, unter welchen Voraussetzungen die Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung angewendet werden dürfen. Zweck der Regelung ist der Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Familie. Ob das Gesetz diesen Zweck erfüllt, wird in einer Wirksamkeitsprüfung eruiert. Im Rahmen dieser Prüfung führt das BAG in einem ersten Schritt ein Monitoring durch. Das Monitoring erhebt systematisch Daten zur Fortpflanzungsmedizin in der Schweiz und schafft damit Transparenz.
Übersicht zur Publikation und Quellenlage
Die vorliegende Publikation gliedert sich in drei Hauptbereiche:
- Medizinische Praxis im Bereich Fortpflanzung: Dieser Bereich enthält Grafiken zu den folgenden vier Unterbereichen: In-vitro-Fertilisation (IVF) und Insemination, Untersuchungen an Embryonen (Präimplantationsdiagnostik), Schwangerschaften und Geburten nach einer IVF sowie Konservierung von Keimzellen.
- Akteure der Fortpflanzungsmedizin: Dieser Bereich fokussiert auf Ärztinnen und Ärzte sowie Laboratorien, die eine Bewilligung brauchen, um fortpflanzungsmedizinische Verfahren anzuwenden oder genetische Untersuchungen an Embryonen durchzuführen.
- Kinder aus einer Samenspende: Dieser Bereich enthält Grafiken zu Samenspendern und den mittels Samenspende gezeugten Kindern.
Die Daten, die den Grafiken zugrunde liegen, stammen aus folgenden Quellen:
- Die Fécondation In Vitro National (FIVNAT) ist eine Kommission der Schweizerischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (SGRM). Sie erhebt Daten zur Praxis der In-vitro-Fertilisation. Siehe Bereich Medizinische Praxis im Bereich Fortpflanzung.
- Das BAG erteilt Bewilligungen an Laboratorien, die genetische Untersuchungen an Keimzellen oder Embryonen vornehmen. Diese Laboratorien sind nach Artikel 8 des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) bewilligungspflichtig. Siehe Bereich Akteure der Fortpflanzungsmedizin.
- Das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen (EAZW) verwaltet Daten nach FMedG zu Samenspendern und den mittels Samenspende gezeugten Kindern. Siehe Bereich Kinder aus einer Samenspende
- Bei den Bewilligungsinhaberinnen und -inhabern handelt es sich um Ärztinnen und Ärzte, die Fortpflanzungsverfahren anwenden, Keimzellen konservieren oder Samenzellen vermitteln und dazu eine Bewilligung nach Artikel 8 FMedG brauchen. Sie werden im Rahmen des Monitorings direkt befragt. Siehe Bereich Medizinische Praxis im Bereich Fortpflanzung.
- Der Vollzug des FMedG obliegt den kantonalen Aufsichtsbehörden. Sie werden im Rahmen des Monitorings direkt befragt. Siehe Bereich Akteure der Fortpflanzungsmedizin.
Letzte Änderung 22.04.2024
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