Informationen zum Strahlenschutz für Forschungsbetriebe und Schulen

Die Abteilung Strahlenschutz ist für das Bewilligungswesen in Forschungseinrichtungen, Ausbildungsstätten und Schulen zuständig. Zu den Anwendungen zählen Röntgengeräte, radioaktive Quellen und Teilchenbeschleuniger.

Forschungsbetriebe

Wir unterstützen Forschungsbetriebe (z. B. Universitäten oder das PSI) bei verschiedenen Fragen zum Strahlenschutz:

  • Bau und Einrichtung zum Betrieb von Arbeitsbereichen (Labor B/C) für den Umgang mit offenen radioaktiven Quellen (Anforderungen zur Ausrüstung)
  • Einrichtung und Betrieb von Röntgenanlagen, Bestrahlungseinheiten und Beschleunigern
  • Einrichtung und Abschirmung von Röntgen- und Bestrahlungsräumen
  • Behandlung und Entsorgung von radioaktiven Abfällen (Entsorgung von langlebigen radioaktiven Quellen, Freimessung von Abfällen)
  • Neuerteilung und Anpassungen bestehender Bewilligungen für den Umgang mit ionisierender Strahlung
  • Strahlenschutzorganisation im Betrieb (Erstellung von betriebsinternen Strahlenschutz-Weisungen)
  • berufliche Strahlenexposition und Dosimetrie (Extremitätendosimetrie, Inkorporationskontrollen)
  • Strahlen-Messgeräte (Verwendung und Funktionskontrolle)

Weiter kooperiert das BAG mit Frankreich und dem CERN im Rahmen eines Abkommens («accord tripartite») für alle Fragen des Strahlenschutzes.

Schulen und Ausbildungsstätten

Die Abteilung Strahlenschutz ist für die Bewilligungserteilung und Aufsicht in Schulen und Ausbildungsstätten zuständig. Wir unterstützen Sie bei Fragen zum Strahlenschutz, insbesondere bei:

  • der Erteilung von Bewilligungen für die Verwendung radioaktiver Quellen und Röntgenanlagen zu Demonstrations- und Ausbildungszwecken
  • der Ausbildung strahlenschutz-sachverständiger Personen

Letzte Änderung 13.09.2024

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

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