Das BAG ist die Bewilligungsbehörde für den Umgang mit ionisierender Strahlung in Medizin, Industrie und Forschung und erteilt – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – die entsprechenden Bewilligungen. Seit Sommer 2020 sind neue moderne Gesuchformulare verfügbar. Für die Aufsicht im Strahlenschutz in Medizin und Forschung ist das BAG zuständig, die Aufsicht in Industriebetrieben liegt bei der Suva.
Bestimmungen für das Bewilligungswesen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19)
Nachfolgend finden Sie Informationen zu den aktuellen Änderungen für das Bewilligungswesen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19). Zögern Sie nicht, mit uns per Telefon oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen, falls Sie Fragen haben.
Mögliche Terminverschiebungen an Diagnostikanlagen für Konstanzprüfungen und Wartungen mit Zustandsprüfung
Das BAG akzeptiert während der Corona-Krise, dass Fristen für Konstanzprüfungen KP oder Wartungen mit Zustandsprüfungen WZP an Diagnostikanlagen aus triftigen Gründen nicht eingehalten werden können (Erkrankung Techniker, keine Ressourcen im Spital, Einhaltung der Hygienevorschriften/social distancing, Nichtgebrauch der Anlage). Verschiebungen und Ausfälle müssen durch die Firmen dokumentiert (BAG-Bewilligungsnummer der Anlage, Grund der Verschiebung) und dem BAG am Ende jedes Monats von den Firmen mitgeteilt werden. Ausstehende Prüfungen müssen nach Möglichkeit am Ende der Pandemie nachgeholt werden. Das BAG eröffnet keine Strafverfahren.
Wenn an einer Röntgentherapieanlage die Wartung oder Qualitätssicherung aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzt wird, wird die Bewilligung sistiert. Die Anlage darf dann nicht mehr betrieben werden. Der Bewilligungsinhaber der Anlage muss das BAG entsprechend informieren. Die Anlage darf erst dann wieder in Betrieb genommen werden, wenn vorgängig die ausstehende Wartung oder Qualitätssicherung durchgeführt wird. Das BAG ist wiederum zu informieren.
Abgesagte oder nicht stattfindende Strahlenschutz-Kurse wegen des Coronavirus
Aufgrund der ausserordentlichen Situation wegen des Coronavirus wurden und werden im Jahr 2020 viele Strahlenschutzkurse abgesagt oder verschoben. Falls Sie einen Strahlenschutz-Sachverständigen-Kurs absolvieren müssen, um die Voraussetzungen betreffend die Ausbildung in einer Bewilligung für den Umgang mit ionisierender Strahlung zu erfüllen, gilt das folgende Vorgehen:
• Wenn Sie über eine Anmeldebescheinigung für einen Kurs verfügen, der nicht durchgeführt werden konnte, wird die Frist der Auflage bis zum nächstverfügbaren Kurs verlängert.
• Wenn noch keine Kurstermine feststehen bzw. wenn die Anmeldung noch nicht vorgenommen werden kann, können Sie die Anmeldebescheinigung zu einem späteren Zeitpunkt dem BAG nachreichen. Die Frist der Auflage wird entsprechend angepasst.
Der Sachverständigen-Kurs muss bis spätestens 31.12.2021 erfolgreich absolviert und dem BAG nachgewiesen werden. Bitte informieren Sie das BAG per E-Mail über Ihre Situation (str@bag.admin.ch) mit den entsprechenden Belegen.
Letzte Änderung 30.10.2020