Medikamente & Medizinprodukte

Forschung und technologischer Fortschritt machen es möglich: Immer mehr neue medizinische Produkte entstehen. Dabei soll die Gesundheit von Mensch und Tier geschützt bleiben. Deshalb regelt der Bund den Umgang mit den Heilmitteln.

Das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG) regelt den Umgang mit Heilmitteln. Im Zentrum steht der Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier. Nur qualitativ hochstehende, sichere und wirksame Heilmittel sollen in der Schweiz in Verkehr gebracht werden. Folgende Aspekte sind im Gesetz zentral:

  • Anwendungssicherheit: Heilmittel werden ihrem Zweck entsprechend und massvoll verwendet.
  • Produktsicherheit: Nur qualitativ hochstehende und wirksame Heilmittel werden in Verkehr gebracht und angewendet.
  • Versorgungssicherheit: Eine sichere und geordnete Versorgung mit Heilmitteln einschliesslich fachlicher Information und Beratung wird im ganzen Land angeboten.

Heilmittel umfassen Arzneimittel und Medizinprodukte

Heilmittel werden bei der Erkennung, Verhütung und Behandlung von Krankheiten, Verletzungen und Behinderung eingesetzt. Dabei gilt es zwischen Arzneimitteln und Medizinprodukten zu unterscheiden:

Arzneimittel sind Produkte chemischen oder biologischen Ursprungs, die zur medizinischen Einwirkung auf den menschlichen oder tierischen Organismus bestimmt sind oder angepriesen werden.

Medizinprodukte sind Produkte, die für die medizinische Verwendung bestimmt sind oder angepriesen werden, wenn die Hauptwirkung nicht durch ein Arzneimittel erreicht wird. Zu den Medizinprodukten zählen auch Instrumente, Apparate, In-vitro-Diagnostika, Software und andere Gegenstände bzw. Stoffe.

Betreuung des Heilmittelgesetzes

Wir betreuen das Heilmittelgesetz und die entsprechenden Bundesratsverordnungen. Zum Nutzen von Patientinnen und Patienten schaffen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für den bestmöglichen Umgang mit qualitativ hochwertigen, sicheren und wirksamen Heilmitteln. Wichtige Anliegen sind die Produktesicherheit, der zweckentsprechende und massvolle Umgang mit Heilmitteln sowie ihre Erhältlichkeit.

Das Heilmittelgesetz HMG ist seit dem 1. Januar 2002 in Kraft und hat sich grundsätzlich bewährt. Das Gesetz wurde seither in zwei Etappen revidiert. Die Änderungen im Rahmen der ordentlichen Revision des HMG (2. Etappe) und das entsprechende Ausführungsrecht sind am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.

Nachhaltige und wirkungsorientierte Weiterentwicklung des Heilmittelrechts

Das Heilmittelrecht soll interdisziplinär, nachhaltig und wirkungsorientiert entwickelt werden. Dabei wird dem Wertewandel in der Gesellschaft, den Veränderungen von Wissenschaft und Technik sowie der wirtschaftlichen Dynamik Rechnung getragen.

Gesetze

Gesetzgebung Arzneimittel und Medizinprodukte

Das Heilmittelrecht besteht aus dem Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (HMG) sowie den zugehörigen Verordnungen. Es wird regelmässig an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst.

Aktuelle Themen

Integrität, Transparenz und Weitergabepflicht (ITW) bei Heilmitteln

Rabatte oder Rückvergütungen dürfen die Verschreibung von Arzneimitteln (Medikamenten) nicht beeinflussen. Erhaltene Rabatte und Boni sind auszuweisen. Strafbares Handeln können Sie melden.

Erleichterte Abgabe von Arzneimitteln

Aufhebung der Abgabekategorie C und erleichterte Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verschreibung.

Kinderarzneimittel

Ein nationales Verzeichnis mit Empfehlungen zur Arzneimitteldosierung bei Kindern (SwissPedDose) steht den Gesundheitsfachpersonen seit 2018 zur Verfügung.

Sicherheit in der Arzneimittelversorgung

Die Versorgung mit Arzneimittel in der Schweiz kann nicht mehr in allen Fällen sichergestellt werden. Der Bund prüft nun Massnahmen und erarbeitet Umsetzungsvorschläge um die Sicherheit der Arzneimittelversorgung zu verbessern.

Bekämpfung von Heilmittelfälschungen

Der Handel mit gefälschten Heilmitteln nimmt weltweit zu. Er stellt eine Gefahr für die Gesundheit dar und erfordert international koordinierte Gegenmassnahmen.

Medizinische Anwendung von Cannabis

Cannabis ist in der Schweiz als verbotenes Betäubungsmittel eingestuft. Das Verbot von Cannabis zu medizinischen Zwecken wurde jedoch im August 2022 aufgehoben.

Tierarzneimittel

Tierarzneimittel unterliegen genauso wie Arzneimittel für Menschen den Bestimmungen des Heilmittelgesetzes (HMG) und seinen Verordnungen.

Gute Vertriebspraxis von Arzneimitteln (GDP)

Das Eidgenössische Departement des Innern hat die Leitlinien für die Gute Vertriebspraxis von Arzneimitteln dem EU-Recht angepasst. Damit werden die Qualitätsanforderungen an den Arzneimittelvertrieb erhöht.

Letzte Änderung 22.06.2023

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Heilmittelrecht
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 51 54
E-Mail

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