Das Psychologieberufegesetz (PsyG) und die dazugehörigen Verordnungen sehen insbesondere einen Bezeichnungsschutz für Psychologinnen und Psychologen vor, legen hohe Qualitätsstandards für die Weiterbildung in 5 Fachgebieten der Psychologie (Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychologie, klinische Psychologie, Neuropsychologie sowie Gesundheitspsychologie) fest und regeln die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.