Der Bereich Physik der Abteilung Arbeitssicherheit der Suva ist für die Strahlenschutz-Aufsicht in industriellen und gewerblichen Betrieben zuständig. Die Abteilung Strahlenschutz des BAG ist Bewilligungsbehörde.
Für Fragen zu bestehenden Bewilligungen für industrielle und gewerbliche Betriebe sowie für allgemeine Fragen zu Bewilligungen in diesem Bereich wenden Sie sich bitte an die Suva:
Suva
Bereich Chemie, Physik & Ergonomie
Postfach 4358
6002 Luzern
Tel.: 041 419 53 29
E-Mail: physik@suva.ch
Die Abteilung Strahlenschutz des BAG ist Bewilligungsbehörde. Wir unterstützen Sie bei Fragen zum Strahlenschutz, insbesondere bei:
- Gesuchstellung für den Umgang mit ionisierender Strahlung (Gesuchsformulare, Anforderungen an Strahlenschutzausbildungen)
- Behandlung und Entsorgung von radioaktiven Abfällen (Entsorgung von langlebigen radioaktiven Quellen, Freimessung von Abfällen).
Letzte Änderung 16.12.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 96 14