Spende und Transplantation von Organen, Geweben und Zellen

Transplantationen können Leben retten oder die Lebensqualität verbessern. Das Transplantationsgesetz regelt in der Schweiz die Spende wie auch die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen. Erfahren Sie hier, was es braucht, damit eine Transplantation möglich wird.

Das Volk sagt Ja zur Widerspruchslösung

Das Volk hat sich am 15. Mai 2022 für die Widerspruchslösung bei der Organspende ausgesprochen. Wer nach dem Tod keine Organe und Gewebe spenden möchte, muss dies künftig festhalten. Die neue Regelung ist noch nicht in Kraft.

Organspende nach dem Tod: Halten Sie Ihren Willen schriftlich fest.

Halten Sie schriftlich fest, ob Sie nach dem Tod Organe, Gewebe oder Zellen spenden wollen oder nicht. Denn ist Ihr Wille nicht bekannt, werden Ihre Angehörigen mit dieser Frage konfrontiert. Lassen Sie sie nicht ratlos zurück.

Spenden nach dem Tod

Wer möchte, kann nach dem Tod Organe und Gewebe spenden. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen es dafür braucht, wie im Spital der Tod festgestellt werden muss und welche medizinischen Massnahmen notwendig sind.

Die Lebendspende von Organen und Blut-Stammzellen

Gewisse Organe und Blut-Stammzellen können zu Lebzeiten gespendet werden. Gesundheitliche Risiken, die Spenderinnen und Spender dabei eingehen, müssen durch gute Vorabklärungen und Nachbetreuung minimiert werden.

Ablauf und Rahmenbedingungen von Transplantationen

Eine Organtransplantation durchläuft verschiedene Phasen: Von einer manchmal langen Wartezeit über die Zuteilung und die eigentliche Operation bis zum Leben danach, das von den Patientinnen und Patienten meist viel Disziplin verlangt.

Wirksamkeitsprüfung des Transplantationsgesetzes

Die Wirksamkeit des Transplantationsgesetzes wird laufend überprüft. Dazu werden systematisch Daten erhoben und interpretiert (Monitoring und Evaluation).

Kennzahlen zur Transplantationsmedizin

In der Transplantationsmedizin werden regelmässig Daten erhoben und ausgewertet. Diese Seite zeigt die wichtigsten Kennzahlen im Bereich der Spende und Transplantation von Organen, Geweben und Zellen.

Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen

Spitäler sind heute besser für die Organspende gerüstet als noch vor ein paar Jahren. Dies dank dem Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen» der 2021 nach acht Jahren abgeschlossen wurde. Das Fazit fällt weitgehend positiv aus.

Rechtsetzungsprojekte in der Transplantationsmedizin

Hier finden Sie Angaben zu laufenden und abgeschlossenen Rechtsetzungsprojekten im Bereich der Transplantationsmedizin.

Gesuche & Bewilligungen im Bereich Transplantation

Die Melde- und Bewilligungspflichten im Bereich der Transplantationsmedizin gewährleisten eine effiziente Kontrolle und den Schutz der Bevölkerung vor Missbräuchen. Informieren Sie sich hier.

Medien

Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Sollten Sie Java Script nicht aktivieren können oder wollen, dann haben sie mit unten stehendem Link die Möglichkeit auf die Seite News Service Bund zu gelangen und dort die Mitteilungen zu lesen.

Zur externen NSB Seite

Gesetze

Gesetzgebung Transplantationsmedizin

Das Transplantationsgesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Transplantationsmedizin in der Schweiz. Es basiert auf dem Verfassungsartikel 119a und wird ergänzt durch sechs Ausführungsverordnungen.

Letzte Änderung 29.01.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 51 54
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/medizin-und-forschung/transplantationsmedizin.html