Unfallversicherung

Die obligatorische Unfallversicherung schützt in der Schweiz beschäftigte Arbeitnehmende vor den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen oder Berufskrankheiten.  

Hier erfahren Sie alles über die Grundlagen für Versicherte und Versicherer, die Aufsicht durch das BAG, Leistungen, Prämien, Tarife und internationale Fragestellungen sowie über die Revision des Unfallversicherungsgesetzes und das Thema Unfallverhütung.

Was bietet die Unfallversicherung?

Schutz bei Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten

Unfallversicherung: Wer ist obligatorisch versichert?

Jede in der Schweiz beschäftigte Person ist obligatorisch nach UVG versichert.

Versicherer und Aufsicht

Informieren Sie sich hier, wer die Unfallversicherung durchführt, wer Aufsicht über die Unfallversicherung hat sowie über Kreis- und Informationsschreiben.

Unfallversicherung: Leistungen

Versicherungsleistungen nach UVG: Pflegeleistungen und Kostenvergütungen; Geldleistungen.

Prämien

Der Arbeitgeber trägt die BU-Prämie, der Arbeitnehmer die NBU-Prämie.

Unfallversicherung: Internationale Abkommen

Zwischen der Schweiz und 44 Staaten bestehen zwischenstaatliche Regelungen über soziale Sicherheit.

Was bietet die Unfallverhütung?

Die Unfallverhütung umfasst die Verhütung von Berufsunfällen, Berufskrankheiten und Nichtberufsunfällen.

Verhütung von Nichtberufsunfällen

Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) ist zuständig für die Verhütung von Nichtberufsunfällen.