Ausländische Abschlüsse Gesundheitsberufe

Das BAG prüft ausländische Hochschulabschlüsse und Weiterbildungstitel der universitären Medizinalberufe und der Psychologieberufe. Dabei stützen wir uns auf die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU sowie auf die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Als Referenz für die Vergleichbarkeit wenden wir die Bestimmungen des Medizinalberufegesetzes (MedBG) und des Psychologieberufegesetzes (PsyG) an.

Gesundheitsberufe im Überblick

Universitäre Medizinalberufe

  • Arzt/Ärztin
  • Zahnarzt/Zahnärztin
  • Apotheker/Apothekerin
  • Chiropraktor/Chiropraktorin
  • Tierarzt/Tierärztin

Für Auskünfte wenden Sie sich an:

Bundesamt für Gesundheit BAG
Medizinalberufekommission MEBEKO
Schwarzenburgstrasse 157
CH-3003 Bern
Telefon +41 (0)58 462 94 83
E-Mail: mebeko@bag.admin.ch

Psychologieberufe

  • Psychotherapeut/Psychotherapeutin
  • Kinder- und Jugendpsychologe/-psychologin
  • Klinischer Psychologe/Klinische Psychologin
  • Neuropsychologe/Neuropsychologin
  • Gesundheitspsychologe/Gesundheitspsychologin

Gesundheitsberufe der Tertiärstufe

Für Auskünfte wenden Sie sich an:

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Kontaktstelle Diplomanerkennung
Einsteinstrasse 2, CH-3003 Bern
https:\\anerkennung.swiss

Diplome der Medizinalberufe aus Staaten der EU/EFTA

Diplome aus der EU/EFTA können gemäss dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit den Staaten der EU und EFTA anerkannt werden. Die 90-Tage-Dienstleistenden sind verpflichtet, ein spezielles Meldeverfahren einzuleiten.


Weiterbildungstitel der Medizinalberufe aus Staaten der EU/EFTA

Weiterbildungstitel aus der EU/EFTA können gemäss dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit den Staaten der EU und EFTA anerkannt werden. Die 90-Tage-Dienstleistenden sind verpflichtet, ein spezielles Meldeverfahren einzuleiten.


Anerkennungen von Psychologieberufen

Seit Inkrafttreten des Psychologieberufegesetzes (PsyG) am 1. April 2013 prüft die Psychologieberufekommission (PsyKo) ausländische Hochschulabschlüsse in Psychologie und Weiterbildungstitel im Geltungsbereich des PsyG.

Diplome der Medizinalberufe ausserhalb der EU/EFTA

Diplome der Medizinalberufe von ausserhalb der EU/EFTA können in der Regel nicht in der Schweiz anerkannt werden.

Weiterbildungstitel der Medizinalberufe ausserhalb der EU/EFTA

Wer einen Weiterbildungstitel in der Humanmedizin, Zahnmedizin, Chiropraktik oder Pharmazie ausserhalb der EU oder EFTA erworben hat, kann seinen Weiterbildungstitel grundsätzlich nicht in der Schweiz anerkennen lassen.

Zulassung zur Berufsausübung

Die Zulassung zur Berufsausübung ist in der Schweiz Sache der Kantone. Der Bund regelt nur die Zulassung zur privatwirtschaftlichen Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung.

Letzte Änderung 01.02.2024

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