Gesuche einreichen für ausländische Abschlüsse der Medizinal- und Psychologieberufe

Das BAG prüft ausländische Hochschulabschlüsse und Weiterbildungstitel der universitären Medizinal- und Psychologieberufe. Sie finden nachfolgend Informationen und die entsprechenden Gesuchformulare über die verschiedenen Eintragungsmöglichkeiten in das Medizinalberuferegister (MedReg) bzw. das Psychologieberuferegister (PsyReg).

Als universitäre Medizinalberufe gelten:

  • Arzt/Ärztin
  • Zahnarzt/Zahnärztin
  • Apotheker/Apothekerin
  • Chiropraktor/Chiropraktorin
  • Tierarzt/Tierärztin

Als Psychologieberufe gelten:

  • Psychotherapeut/Psychotherapeutin
  • Kinder- und Jugendpsychologe/-psychologin
  • Klinischer Psychologe/Klinische Psychologin
  • Neuropsychologe/Neuropsychologin
  • Gesundheitspsychologe/Gesundheitspsychologin

Anerkennungen von Psychologieberufen

Seit Inkrafttreten des Psychologieberufegesetzes (PsyG) am 1. April 2013 prüft die Psychologieberufekommission (PsyKo) ausländische Hochschulabschlüsse in Psychologie und Weiterbildungstitel im Geltungsbereich des PsyG.


Bei der Prüfung stützt sich das BAG auf die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU sowie auf die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Als Referenz für die Vergleichbarkeit wenden wir die Bestimmungen des Medizinalberufegesetzes (MedBG) und des Psychologieberufegesetzes (PsyG) an.

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