Informationen für medizinische Betriebe

In der Medizin umfassen die bewilligungspflichtigen Tätigkeiten das Einrichten und Betreiben medizinischer Röntgenanlagen, den Umgang mit ionisierender Strahlung und die Anwendung von Radiopharmazeutika.  

Strahlentherapie und medizinische Diagnostik

Die Abteilung Strahlenschutz ist für die Strahlenschutz-Aufsicht in der Strahlentherapie und diagnostischen Radiologie zuständig. Wir beraten und unterstützen Sie bei Fragen zum Strahlenschutz, insbesondere bei:

  • Bewilligungsverfahren für das Einrichten und Betreiben einer medizinischen Röntgen- oder Beschleunigeranlage (Gesuchformulare, Anforderungen an die Ausbildung)
  • Bewilligungsanpassungen aufgrund personeller, technischer oder baulicher Änderungen (Gesuchformulare)
  • Bauliche Anforderungen an Röntgen- und Bestrahlungsräume (RöV Anhänge, BeV Anhänge, Wegleitungen)
  • Durchführung von qualitätssichernden Massnahmen an medizinischen Röntgen- oder Beschleunigeranlagen (RöV-Anhänge, BeV, Wegleitungen)
  • Dosisoptimierung bildgebender Verfahren in der Strahlentherapie und in der diagnostischen Radiologie (DRW)
  • Rechtfertigung radiologischer Untersuchungs- und Therapieverfahren (Clinical Audits)
  • Schutzmassnahmen des medizinischen Personals (Wegleitungen)
  • Strahlenschutzorganisation im Betrieb 
  • Bewältigung von medizinischen Strahlenschutzereignissen und Störfällen

Nuklearmedizin

Die Abteilung Strahlenschutz ist für die Strahlenschutz-Aufsicht in der Nuklearmedizin zuständig. Wir beraten und unterstützen Sie bei Fragen zum Strahlenschutz, insbesondere bei:

  • Gesuchsstellung für den Umgang mit ionisierender Strahlung (Gesuchsformulare, Anforderungen an Strahlenschutzausbildungen)
  • Einrichtungen von nuklearmedizinischen Untersuchungsgeräten und Applikationsräumen (PET/CT, SPECT/CT)
  • Therapeutischen, nuklearmedizinischen Anwendungen (Einrichtung und Abschirmung von Therapiezimmer, Abwasserkontrollanlagen)
  • Anpassungen von Bewilligungen für den Umgang mit ionisierender Strahlung für nuklearmedizinische Zwecke (z. Bsp. Verwendung zus. Nuklide)
  • Bewältigung von Strahlenschutzereignissen und Störfällen (Dosisabschätzungen, Ereignisbewältigung)
  • Behandlung und Entsorgung von radioaktiven Abfällen (Entsorgung von langlebigen radioaktiven Quellen, Freimessung von Abfällen)
  • Optimierung der Strahlendosis für Patienten und Personal (Diagnostische Referenzwerte, Reduktion von Extremitätendosen)
  • Aus- und Weiterbildung des strahlenschutz-sachverständigen Personals
  • Strahlenschutzorganisation im Betrieb (Erstellung von betriebsinternen Strahlenschutz-Weisungen)
  • Berufliche Strahlenexposition und Dosimetrie (Extremitätendosimetrie, Inkorporationskontrollen)
  • Strahlen-Messgeräte (Verwendung und Funktionskontrolle)

Diagnostische Referenzwerte

Mit der Anwendung der Diagnostischen Referenzwerte (DRW) wird ein neues Dosisbewusstsein im Anwenderkreis angestrebt. Durch den Einsatz der entsprechenden DRW soll die erforderliche diagnostische Information mit möglichst wenig Dosis erlangt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Clinical Audits

Mit der Einführung von Klinischen Audits (Peer Reviews, Begutachtungen unter Fachkollegen) sollen in der Schweiz ungerechtfertigte Untersuchungen und Behandlungen mit ionisierender Strahlung minimiert und Prozesse und Ressourcen optimiert werden.

Qualitätssicherung

Der Erhalt einer hohen Bildqualität bei gleichzeitig niedriger Strahlenexposition des Patienten und des Personals erfordert regelmässige Wartungen und Prüfungen der Anlagen. Die verschiedenen Prüfungen werden hier erläutert.

Schulungsfilme für medizinische Betriebe

Zum Thema Strahlenschutz bei verschiedenen medizinischen Anwendungen bzw. Anlagen gibt es Schulungsfilme, die Sie hier finden.

Letzte Änderung 09.04.2020

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

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