RPS: das Portal für Bewilligungen im Strahlenschutz

Im Frühjahr 2023 führte das BAG das Radiation Portal Switzerland (RPS) für Bewilligungen im Strahlenschutz ein. Externe Anwender und Anwenderinnen können sämtliche Transaktionen für Gesuche, Meldungen oder Bewilligungen direkt via Portal vornehmen. Die bisherigen Formulare für Gesuche und Meldungen werden schrittweise abgelöst.

Factsheet für Bewilligungsinhaber/-innen (PDF, 136 kB, 16.03.2023)Einführung des Radiation Portal Switzerland (RPS)

Alle externen Betriebe und betroffene Behörden haben Zugriff auf das neue Onlineportal RPS. Fachfirmen können ihre Kundinnen und Kunden direkt via RPS beim Gesuch- und Meldeprozess unterstützen.

Mit der externen Einführung des Portals verbessert sich die Kundenorientiertheit:

  • Betriebe haben jederzeit Zugang zu ihren Daten und können Gesuche und Meldungen online veranlassen.
  • Betriebe können RPS als Management-Tool nutzen: Das persönliche Dashboard gibt jederzeit einen aktuellen Überblick über Gesuche, Meldungen, Bewilligungen, Auflagen und Pendenzen mit Fristen.
  • Betriebe können Organisationsstrukturen abbilden, Benutzer/-innen selbständig berechtigen und Dokumente wie Gesuche, Meldungen und Bewilligungen verwalten.
  • Betriebe können Informationen über Suchfunktionalitäten rasch auffinden und mittels Reports weiterverarbeiten.

Wichtige Neuerungen mit der Einführung des Portals RPS

  • Bitte benützen Sie ab sofort RPS für Ihre Gesuche und Meldungen! Für das Erfassen von Gesuchen durch das BAG und Papierversände werden Gebühren erhoben. 
  • Verfügungen werden per E-Mail zugestellt und sind auch im persönlichen Dossier in RPS verfügbar. 
  • Damit die Kommunikation funktioniert, ist eine aktuelle Korrespondenz-E-Mailadresse Ihres Betriebs notwendig. Änderungen Ihrer Korrespondenz-E-Mailadresse bitte melden an: rps@bag.admin.ch.
  • Betriebe erhalten automatische Erinnerungen per E-Mail, wenn die Zustandsprüfung eines Röntgengeräts oder eine Verlängerung der Bewilligung anstehen. Bitte beachten Sie diese Reminder, um Mahnungen zu vermeiden.
  • Röntgenfirmen können automatisch per E-Mail informiert werden, sobald die Bewilligungen ihrer Kunden erteilt werden. Dafür müssen Sie im Gesuch das entsprechende Angabenfeld ausfüllen.
  • Bewilligungsnummer: Im Rahmen der Migration der Bewilligungen in das neue System erhält jede Bewilligung eine neue Bewilligungs-ID im Format A-xxxxxx-xx. Die bestehende Bewilligungsnummer wurde für Referenzzwecke auch migriert und wird auf sämtlichen Dokumenten angegeben.
  • Aufteilung von Bewilligungen: Im Rahmen der Migration wurden bestehende Bewilligungen in bestimmten Fällen in mehrere neue Bewilligungen aufgeteilt. Massgebend waren die neuen Bewilligungsarten, die der thematischen Aufteilung der neuen Gesuchformulare entsprechen.

Gesuch- und Meldeformulare

Die Bearbeitungszeit bei Bewilligungsgesuchen für den Umgang mit ionisierender Strahlung beim BAG beträgt in der Regel ca. vier Wochen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Sollten zu den eingereichten Gesuchunterlagen Fragen auftauchen, nimmt das BAG mit der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller Kontakt auf.


Seit der Einführung von RPS können Gesuche und Meldungen grundsätzlich nur noch über RPS entgegengenommen werden, mit Ausnahme der untenstehenden Formulare.

Klinische Studien (DOCX, 74 kB, 15.07.2020)Gesuchformular für klinische Studien mit Radiopharmazeutika oder mit radioaktiv markierten Stoffen

Hinweise zur Korrespondenz-E-Mailadresse

  • Nur eine mögliche Adresse pro Firma/Abteilung (wie bei der Postadresse)
  • Adresse einem Betrieb bzw. einer Abteilung zuweisen (nicht einer Person)
    Vorteil: längerfristig gültig (Absicherung bei personellen Änderungen)
  • Technische Sachverständige erhalten die meiste Korrespondenz im Cc.


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Letzte Änderung 21.12.2023

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

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