Die Wissenschaft setzt grosse Hoffnungen in die Stammzellenforschung. Doch weil die Zellen in der Regel aus frühen menschlichen Embryonen gewonnen werden, wirft die Forschung in dem Gebiet ethische Fragen auf. Der Gesetzgeber setzt deshalb klare Schranken.
Humane embryonale Stammzellen sind undifferenzierte Vorläuferzellen. Jede einzelne hat das Potenzial, sich in eine beliebige «reife» Körperzelle zu entwickeln. Nach Abschluss des Reifeprozesses übernimmt sie dann eine spezifische Funktion im Gewebe oder in einem Organ. Darüber hinaus können sich embryonale Stammzellen beliebig oft teilen und stehen damit in grosser Menge zur Verfügung. Aufgrund dieser Eigenschaften sind humane embryonale Stammzellen für medizinische Anwendungen von grossem Interesse.
Das langfristige Ziel der Forschung ist es, aus embryonalen Stammzellen spezifische Körperzellen zu entwickeln. Gelingt dies, können dereinst beispielsweise defekte Zellen eines Herzinfarktpatienten ersetzt werden. Therapeutische Anwendungen sind heute noch nicht möglich, es besteht aber die begründete Hoffnung, dass sich dies in einigen Jahren ändern wird.
Ethisch umstrittene Aspekte
Die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen ist ethisch umstritten. Heute werden die Zellen in der Regel aus frühen menschlichen Embryonen gewonnen. Durch diese Verfahren werden die Embryonen allerdings zerstört.
In der Schweiz dürfen Stammzellen deshalb nur aus sogenannten «überzähligen» Embryonen gewonnen werden. Dies sind Embryonen, die im Rahmen einer künstlichen Befruchtung entstehen, aber nicht zur Herbeiführung einer Schwangerschaft verwendet werden können. Für sie besteht demnach ohnehin keine Überlebenschance.
Letzte Änderung 28.11.2018
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