Das Volk sagt Ja zur Widerspruchslösung

Das Volk hat sich am 15. Mai 2022 für die Widerspruchslösung bei der Organspende ausgesprochen. Wer nach dem Tod keine Organe und Gewebe spenden möchte, muss dies künftig festhalten. Die neue Regelung gilt frühestens ab 2026.

Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, muss dies künftig festhalten. Ohne Widerspruch dürfen nach dem Tod Organe und Gewebe für Transplantationszwecke entnommen werden. Bei der Klärung der Frage müssen auch die Angehörigen einbezogen werden. Das Stimmvolk hat am 15. Mai 2022 mit 60,2 Prozent der Stimmen Ja gesagt zum Vorschlag von Bundesrat und Parlament.

Einführung frühestens 2026

Die neue Regelung kann frühestens 2026 eingeführt werden. Dies, weil zuerst Details zur Umsetzung im Verordnungsrecht geregelt werden müssen und weil ein Register aufgebaut und eine breite Kampagne zur Information der Bevölkerung ausgearbeitet werden muss. Der genaue Zeitpunkt der Umstellung ist noch nicht bekannt. Bis es soweit ist, gilt weiterhin die erweiterte Zustimmungslösung, bei der eine Entnahme von Organen und Geweben nach dem Tod nur möglich ist, wenn eine Zustimmung vorliegt.

Indirekter Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative

Die angenommene Änderung des Transplantationsgesetzes ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten», die am 22. März 2019 eingereicht worden war. Diese forderte ebenfalls die Einführung einer Widerspruchslösung, ohne aber die Rechte der Angehörigen explizit zu regeln. Der Bundesrat und das Parlament lehnten die Initiative deshalb ab. Mit der nun vom Volk angenommenen erweiterten Widerspruchslösung werden die Angehörigen in den Entscheidungsprozess einbezogen.

Was bisher geschah

Häufige Fragen zur Widerspruchslösung

Dokumente



Ergebnisbericht und Stellungnahmen zur Vernehmlassung:


Unterlagen für die Vernehmlassung vom 13.09. bis zum 13.12.2019:

Medien

Zur Darstellung der Medienmitteilungen wird Java Script benötigt. Sollten Sie Java Script nicht aktivieren können oder wollen, dann haben sie mit unten stehendem Link die Möglichkeit auf die Seite News Service Bund zu gelangen und dort die Mitteilungen zu lesen.

Zur externen NSB Seite

Gesetze

Gesetzgebung Transplantationsmedizin

Das Transplantationsgesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Transplantationsmedizin in der Schweiz. Es basiert auf dem Verfassungsartikel 119a und wird ergänzt durch sechs Ausführungsverordnungen.

Kennzahlen

Kennzahlen zur Spende und Transplantation von Organen

Kennzahlen zur Spende und Transplantation von Organen in der Schweiz (Warteliste, Organspende, Transplantation und Empfang)

Letzte Änderung 07.12.2023

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 51 54
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/medizin-und-forschung/transplantationsmedizin/rechtsetzungsprojekte-in-der-transplantationsmedizin/revision-des-transplantationsgesetzes/indirekter-gegenvorschlag-organspende-initiative.html