Revisionen des Transplantationsgesetzes

Diese Seite gibt Auskunft über laufende und abgeschlossene Anpassungen des Transplantationsgesetzes.

Zurzeit laufen parallel zwei Revisionen der Gesetzgebung:

Teilrevision 1: Einführung der Widerspruchsregelung

Das Volk hat sich am 15. Mai 2022 für die Widerspruchsregelung bei der Organspende ausgesprochen. Wer nach dem Tod keine Organe und Gewebe spenden möchte, muss dies künftig festhalten. Zurzeit werden die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zu den Anpassungen des Verordnungsrechts ausgewertet.

Teilrevision 2: Optimierung des Vollzugs

Das Parlament hat am 29. September 2023 eine Änderung des Transplantationsgesetzes verabschiedet. Aufgrund dieser Änderung wird zurzeit das Verordnungsrecht grundlegend angepasst.

Frühere Änderungen des Transplantationsgesetzes

Gesetze

Angaben zur aktuell gültigen Gesetzgebung finden Sie auf der folgenden Seite: 

Gesetzgebung Transplantationsmedizin

Das Transplantationsgesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Transplantationsmedizin in der Schweiz. Es basiert auf dem Verfassungsartikel 119a und wird ergänzt durch sechs Ausführungsverordnungen.

Link zum geltenden Gesetz:

Letzte Änderung 05.09.2024

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 51 54
E-Mail

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