Revision der Transplantationsverordnung

Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zu einer Teilrevision der Transplantationsverordnung durchgeführt. Die Anpassungen sind notwendig im Hinblick auf die Einführung der Widerspruchsregelung im Bereich der Spende von Organen, Geweben und Zellen.

Das Stimmvolk hat am 15. Mai 2022 der Einführung der erweiterten Widerspruchsregelung im Bereich der Spende von Organen, Geweben und Zellen zugestimmt. Der Bundesrat hat zu den dadurch notwendig gewordenen Verordnungsanpassungen eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Anpassungen betreffen insbesondere die folgenden Aspekte:

  • Das neue Organ- und Gewebespenderegister wird detailliert geregelt.
  • Es wird bestimmt, für welche Organe, Gewebe und Zellen weiterhin die Zustimmungsregelung gilt.
  • Für die Durchführung vorbereitender medizinischer Massnahmen und für die Geltendmachung des Widerspruchs werden Fristen festgelegt.

Die Vernehmlassung dauerte vom 1. Mai bis zum 21. August 2024. Die Stellungnahmen werden zurzeit ausgewertet.

Die Unterlagen zur Vernehmlassung und die Stellungnahmen finden sich auf der Seite der Bundeskanzlei.


Frühere Änderungen der Transplantationsverordnung

Dies sind die bisherigen Änderungen der Transplantationsverordnung in chronologisch absteigender Reihenfolge:

Gesetze

Angaben zur aktuell gültigen Gesetzgebung finden Sie auf der folgenden Seite: 

Gesetzgebung Transplantationsmedizin

Das Transplantationsgesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für die Transplantationsmedizin in der Schweiz. Es basiert auf dem Verfassungsartikel 119a und wird ergänzt durch sechs Ausführungsverordnungen.

Link zur geltenden Verordnung:

Links




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Letzte Änderung 17.09.2024

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Abteilung Biomedizin
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