Monitoring der Krankenversicherungs-Kostenentwicklung (MOKKE)

Kommentar zum Kostenmonitoring

Zielsetzung

Ziel des Monitorings ist, periodisch (alle drei Monate) in grafischer und tabellarischer Form über die Entwicklung der Krankenpflegekosten zu informieren.

Die Auswertungen erlauben eine detaillierte Sicht über die Entwicklung der Krankenpflegekosten in der obligatorischen Krankenversicherung: In jedem Kanton kann die Entwicklung getrennt nach Kostengruppen verfolgt werden.

Die Absicht dieser Präsentation besteht nicht darin, Entscheidungsgrundlagen für eine kurzfristige Kostensteuerung zu liefern, sondern bei den beteiligten Akteuren ein gegenseitiges Verständnis der Kostenstruktur und der Komponenten der Kostenentwicklung aufzubauen.

An dieser Stelle muss auch darauf hingewiesen werden, dass die hier präsentierten Resultate die Entwicklung der Kosten darstellen und nicht die Entwicklung der Prämien. Neben den Kosten gibt es weitere Elemente, die die Entwicklung der Prämien beeinflussen, zum Beispiel:

  • Veränderung der Reserven und Rückstellungen
  • Veränderungen des Versichertenbestandes eines Krankenversicherers
  • Kapitalerträge
  • Veränderungen der Rahmenbedingungen (Gesetzes-/Verordnungsänderungen, beispielsweise Anpassung der Reservevorschriften,der Kostenbeteiligung oder des Leistungskatalogs)
  • Verwaltungskosten

 
Es muss auch darauf hingewiesen werden, dass die vergangene Kostenentwicklung nicht ohne weiteres in die Zukunft extrapoliert werden kann, da auch Strukturbrüche auftreten können.

Datengrundlage

Die publizierten Resultate stützen sich auf die Informationen des Datenpools von santésuisse. Der Datenpool enthält Angaben zu den von den Versicherten bezogenen Leistungen, gemäss den aggregierten Rechnungsangaben (d.h. keine Diagnosen, keine Angaben zu einzelnen Versicherten). Der Inhalt des Datenpools wird von den daran beteiligten Versicherern monatlich aufdatiert (im Folgenden "Monatsdaten" genannt). Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erhält quartalsweise einen aggregierten Abzug dieser Daten und produziert auf dieser Basis die Zahlen für das Monitoring.

Gerechnet wird mit den Bruttokosten (effektiv in Rechnung gestellte Kosten vor Abzug der Kostenbeteiligung des Versicherten) pro Versicherten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Massgebend für die Zuordnung der Kosten zu einem Quartal ist das Datum der Abrechnung der Leistungen durch den Versicherer.

Die zehn explizit aufgeführten Kostengruppen stehen für rund 95% der gesamten Bruttokosten des Datenpools. Kleinere Kostengruppen wie Chiropraktiker, Ergotherapeuten und weitere werden im Kostenmonitoring unter der Kategorie "übrige" zusammengefasst.

Vergleichsmethode

Vergleicht man die Monatsdaten im zeitlichen Verlauf, stellt man Schwankungen fest, die verschiedene Gründe haben können:

  • Saisonale Schwankungen der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen (z.B. Grippewelle)
  • Abrechnungsverhalten der Leistungserbringer, zum Beispiel:
    • • periodische Abrechnung (z.B. alle 2 Monate) bei Langzeitpatienten
    • • Gehäufte Rechnungsstellung am Jahresende
    • • Verzögerungen bei der Rechnungsstellung infolge technischer Probleme
    • • Verzögerungen bei der Rechnungsstellung aufgrund von Tarifeinsprachen
    • • Schwankungen aufgrund von Schwierigkeiten bei der Einführung von TarMed
  • Verhalten der Versicherten (insbesondere bei hohen Franchisen): Die Rechnungen werden erst Ende Jahr an den Versicherer weitergeleitet, wenn der Gesamtbetrag die Franchise übersteigt.
  • Beim Versicherer:
    • • Technische Probleme bei der Abrechnung der Leistungen
    • • Ausfall von Datenlieferungen infolge technischer oder organisatorischer Probleme
  • Die natürlichen Schwankungen der Anzahl Arbeitstage pro Monat (insbesondere die Lage der beweglichen Feiertage wie Ostern oder Auffahrt/Pfingsten) sind mitbestimmend für die Anzahl der beim Versicherer abgerechneten Leistungen.
  • Je kleiner die betrachtete Kostengruppe frankenmässig und punkto Anzahl der Rechnungen ist, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit für Schwankungen.
  • Unvorhersehbare Entwicklungen erfolgen auch nach Tarifanpassungen.
  • Die ausgewiesenen Veränderungsraten werden auch massgeblich durch den Wert der Vorjahresperiode beeinflusst (Basiseffekt). Ist der Vorjahreswert – aus welchen Gründen auch immer – ungewöhnlich tief, fallen die Veränderungsraten höher aus und umgekehrt.

 
Um den Einfluss solcher Verzerrungen möglichst klein zu halten und gleichwohl eine möglichst hohe Aktualität der Resultate anzustreben, wird beim Monitoring folgendermassen vorgegangen:

  • 1. Quartalsmeldung: Vergleich der Monate Januar bis März mit der entsprechenden Periode des Vorjahres
  • 2. Quartalsmeldung: Vergleich der Monate Januar bis Juni mit der entsprechenden Periode des Vorjahres
  • 3. Quartalsmeldung: Vergleich der Monate Januar bis September mit der entsprechenden Periode des Vorjahres
  • 4. Quartalsmeldung: Vergleich der Monate Januar bis Dezember mit der entsprechenden Periode des Vorjahres

Abkürzungen / Begriffe

santésuisse
Dachverband der schweizerischen Krankenversicherer
GDK
Gesundheitsdirektorenkonferenz
BFS
Bundesamt für Statistik
BAG
Bundesamt für Gesundheit
OKP
Obligatorische Krankenpflegeversicherung

 
Bruttokosten pro Versicherte Person:
Gesamtbetrag der in einer gewissen Periode durch den Versicherer abgerechneten Rechnungen vor Abzug der Kostenbeteiligung, dividiert durch die Anzahl der Versicherten in dieser Periode.

Dokumente

  • Pressemitteilungen (20.03.2014, 01.03.2013, 16.08.2011, 20.04.2009, 13.03.2007, 6.12.2006, 11.09.2006, 7.08.2006, 2.05.2006, 27.01.2006)

Links

 

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Sektion Datenmanagement und Statistik
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 21 11
E-Mail

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