Dieser Abschnitt stellt mithilfe von Individualdaten produzierte Statistiken bereit und gibt Auskunft über die Rechtsgrundlagen und die Eigenschaften der anonymisierten Einzeldaten, die das BAG im Rahmen seiner Aufgaben gemäss KVG und KVAG von den Versicherern erhält.
Letzte Änderung 29.04.2021
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