Gentests neu geregelt

Bern, 1.12.2022 – Heute tritt das revidierte Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen in Kraft. Es soll Missbräuchen vorbeugen und den Schutz der Persönlichkeit gewähren. Begleitend informieren wir auf unserer Website zu den Gentests.

Gentests werden sowohl im medizinischen als auch im nicht-medizinischen Bereich eingesetzt. Medizinische Gentests können der Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung gewisser Krankheiten dienen. Ausserhalb der Medizin werden Gentests beispielsweise für die Klärung von Vaterschaft und Verwandtschaft oder für die Ahnenforschung verwendet. Ausserdem gibt es Gentests, die Erkenntnisse zur sportlichen Veranlagung oder zur optimalen Ernährung versprechen.

Gesetz wurde revidiert

In den vergangenen Jahren haben bei den Gentests grosse technische Fortschritte stattgefunden. Sie lassen sich heutzutage relativ kostengünstig und innerhalb kurzer Zeit durchführen. Dies hat zu neuen kommerziellen Angeboten geführt, den sogenannten «Direct-to-Consumer»-Gentests. Dabei verkaufen Anbieter medizinische und auch nicht-medizinische Gentests im Internet ohne fachliche Begleitung. Das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) wurde dieser Situation nicht mehr gerecht. Es wurde daher umfassend revidiert.

Information für die Bevölkerung

Zusätzlich zur Gesetzesrevision informieren wir auf unserer Website umfassend über die verschiedenen Arten von Gentests und darüber, was bei den Tests zu beachten ist.

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Letzte Änderung 30.11.2022

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