Das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen regelt die Durchführung genetischer Analysen. Zentrale Aspekte sind der Schutz der Persönlichkeit, das Verhindern von Missbräuchen und die Sicherstellung der Qualität der Untersuchungen.
Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG)
Das GUMG (SR 810.12) bestimmt, unter welchen Voraussetzungen genetische und pränatale Untersuchungen durchgeführt werden dürfen:
- im medizinischen Bereich,
- ausserhalb des medizinischen Bereichs,
- bei Arbeits- und Versicherungsverhältnissen und in Haftpflichtfällen, sowie
- zur Erstellung von DNA-Profilen zur Klärung der Abstammung oder zur Identifizierung von Personen.
Zuständig: Bundesamt für Gesundheit
Informationen zu den Verordnungen
Die GUMV (SR 810.122.1) regelt im Wesentlichen
- die Berechtigung zur Veranlassung genetischer Untersuchungen,
- die Voraussetzungen und das Verfahren zur Erteilung der Bewilligung für die Durchführung genetischer Untersuchungen und die damit verbundenen Pflichten,
- den Schutz von Proben und genetischen Daten, und
- die Zusammensetzung der Eidgenössischen Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK).
Zuständig: Bundesamt für Gesundheit
Die VDZV (SR 810.122.2) regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Anerkennung von Laboratorien, die DNA-Profile zur Klärung der Abstammung oder zur Identifizierung von Personen ausserhalb von Strafverfahren erstellen.
Zuständig: Bundesamt für Polizei. Weiterführende Informationen finden Sie im Register «Links».
Das GUMG und sein Ausführungsrecht wurden kürzlich revidiert und sind seit dem 1. Dezember 2022 in Kraft. Informationen
dazu finden sich unter Abgeschlossene Rechtsetzungsprojekte.
Dokumente
Überblick über die rechtlichen Grundlagen
Botschaft zur Totalrevision GUMG
Früheres Recht
- Bundesgesetz vom 8. Oktober 2004 über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG)
- Englische Übersetzung des GUMG vom 8. Oktober 2004
- Botschaft vom 11. September 2002 zum GUMG
- Verordnung vom 14. Februar 2007 über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV)
- Verordnung des EDI vom 14. Februar 2007 über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV-EDI)
Links
DNA-Profile im Zivil- und Verwaltungsbereich
Dokumentation der Erarbeitung des GUMG 1998 - 2004
Letzte Änderung 10.10.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 463 51 54