Gesetzgebung Genetische Untersuchungen

Das Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen regelt die Durchführung genetischer Analysen. Zentrale Aspekte sind der Schutz der Persönlichkeit, das Verhindern von Missbräuchen und die Sicherstellung der Qualität der Untersuchungen.

Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG)

Das GUMG (SR 810.12) bestimmt, unter welchen Voraussetzungen genetische und pränatale Untersuchungen durchgeführt werden dürfen:

  • im medizinischen Bereich,
  • ausserhalb des medizinischen Bereichs,
  • bei Arbeits- und Versicherungsverhältnissen und in Haftpflichtfällen, sowie
  • zur Erstellung von DNA-Profilen zur Klärung der Abstammung oder zur Identifizierung von Personen.

Zuständig: Bundesamt für Gesundheit

Informationen zu den Verordnungen

Das GUMG und sein Ausführungsrecht wurden revidiert und sind seit dem 1. Dezember 2022 in Kraft. Informationen dazu finden sich unter Abgeschlossene Rechtsetzungsprojekte.

Ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen findet sich unter «Dokumente».


Weiterführende Themen

Genetische Tests und pränatale Diagnostik

Genetische Tests untersuchen das menschliche Erbgut. Hier finden Sie Informationen und die rechtlichen Grundlagen dazu.

Informationen für Fachpersonen

Die meisten genetischen Tests müssen von Gesundheitsfachpersonen veranlasst und in vom Bund bewilligten Laboratorien durchgeführt werden. Fachpersonen finden hier Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben für die verschiedenen genetischen Tests.

Gesuche & Bewilligungen für genetische Untersuchungen

Genetische Untersuchungen beim Menschen müssen durch das BAG bewilligt werden. Informieren Sie sich hier über das Verfahren bei zyto- und molekulargenetischen Untersuchungen oder bei genetischen Reihenuntersuchungen.

Eidgenössische Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK)

Die Eidgenössische Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK) ist eine ausserparlamentarische Kommission mit beratender Funktion im medizinisch-genetischen Bereich.

Zusatzprotokoll Gentests

Das Zusatzprotokoll betreffend Gentests zu gesundheitlichen Zwecken wurde am 7. Mai 2008 vom Ministerkomitee des Europarats verabschiedet und am 27. November 2008 zur Unterzeichnung aufgelegt. Das Zusatzprotokoll wurde am 1. Juli 2018 in Kraft gesetzt.

Letzte Änderung 13.03.2025

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
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Tel. +41 58 463 51 54
E-Mail

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