Die Sachleistungen und Kostenvergütungen umfassen:
– Heilbehandlung, inkl. Hauspflege und Kuren
– Übernahme von Hilfsmitteln
– Erstattung von Reise- und Bergungskosten
Die Sachleistungen und Kostenvergütungen umfassen:
– Heilbehandlung, inkl. Hauspflege und Kuren
– Übernahme von Hilfsmitteln
– Erstattung von Reise- und Bergungskosten
Die versicherte Person hat Anspruch auf eine zweckmässige und wirtschaftliche Heilbehandlung, die geeignet ist, ihren Gesundheitszustand oder ihre Erwerbsfähigkeit zu verbessern.
Die Militärversicherung übernimmt ambulante Behandlungen bei geeigneten Medizinalpersonen und stationäre Behandlungen in der allgemeinen Abteilung einer Institution.
Ausserdem übernimmt die Militärversicherung zahnärztliche Behandlungen als Folge von Unfällen, die sich während des Dienstes ereignet haben – sowie die Behandlung von Krankheiten, bei denen sich die Leistungen jedoch nach dem KVG richten.
Zusätzliche Entschädigungen werden ausserdem für Hauspflege und Kuren entrichtet. Die tatsächlichen Kosten werden übernommen und es gibt keine finanziellen Einschränkungen.
Hilflose Versicherte erhalten zudem von der Militärversicherung medizinische Hilfsmittel in einfacher und zweckmässiger Ausführung. Die Militärversicherung verfügt über kein Hilfsmittelverzeichnis, wodurch sie rascher die modernsten Ausführungen aushändigen kann.
Die Militärversicherung vergütet Reise-, Transport-, Such- und Rettungskosten, sofern der entsprechende Aufwand notwendig war. Abgesehen von dieser Bedingung gibt es keine finanziellen Einschränkungen, selbst wenn die Kosten im Ausland entstehen.
Letzte Änderung 02.06.2020
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Versicherungsaufsicht
Sektion Unfallversicherung, Unfallverhütung und Militärversicherung
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 21 11