Die Gesundheitskosten sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Darum hat Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider im November 2024 den «Runden Tisch Kostendämpfung» ins Leben gerufen. In diesem Rahmen erarbeiten Akteure des Gesundheitswesens gemeinsam kostendämpfende Massnahmen. Zudem kann auch die Bevölkerung ihre Ideen im Rahmen eines elektronischen Briefkastens einbringen.
Zusammenarbeit fördern und auf kurzfristige Massnahmen setzen
Am 11. November 2024 fand auf Initiative von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider der erste Runde Tisch zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen statt. Ziel dieses zweimal pro Jahr stattfindenden Treffens ist es, neue, kurz- und mittelfristig umsetzbare Massnahmen zu entwickeln, um den Anstieg der Gesundheitskosten zu bremsen. Am ersten Runden Tisch kamen Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, der Ärzteschaft, der Spitäler, der Krankenkassen, der Pharmaindustrie, der Patientenorganisationen, der Wissenschaft sowie der Preisüberwacher zusammen.
Beim ersten Treffen einigten sich die Akteure auf das Ziel, ab 2026 jährlich rund 300 Millionen Franken einzusparen. Eine Expertengruppe, in der alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer vertreten sind, wird konkrete Massnahmen ausarbeiten, die ab 2026 Wirkung zeigen sollen. Die 300 Millionen Franken sollen bei den Kosten der Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, auch Grundversicherung genannt) eingespart werden (Kosten der OKP-Leistungen = rund 52 Milliarden Franken jährlich). Die Einsparungen sollen durch das Beseitigen von Fehlanreizen und Ineffizienzen erreicht werden, es soll ausdrücklich nicht bei medizinisch notwendigen und sinnvollen Leistungen gespart werden.
Die Vorschläge für kostendämpfende Massnahmen bringen einerseits die Mitglieder des Runden Tischs und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein; andererseits ist die Bevölkerung eingeladen, ihrerseits Vorschläge in einem «elektronischen Briefkasten» einzureichen.
Sie haben einen konkreten Vorschlag, wie die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung gedämpft werden können? Dann reichen Sie ihren Vorschlag bis zum 20. Juni 2025 im elektronischen Briefkasten ein:
Obligatorische Krankenversicherung
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt die Kosten für Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall und bietet allen Versicherten denselben Leistungsumfang an. Die OKP wird über Beiträge der Versicherten (Prämien), Kostenbeteiligungen der Versicherten (Franchise, Selbstbehalt, Spitalbeitrag) und Gelder des Bundes und der Kantone (Prämienverbilligung) finanziert.
Die Kosten der OKP sind in den letzten Jahren stetig angewachsen und erreichten 2023 52 Mia. Franken. Gründe dafür sind unter anderem die demographische Entwicklung und die damit verbundene Zunahme an chronisch kranken Personen. Weitere Faktoren stellen der medizinisch-technologische Fortschritt und die damit einhergehende Zunahme an Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten dar.
Warum braucht es Kostendämpfungsmassnahmen?
Die Schweiz hat ein Gesundheitssystem, zu dem alle Zugang haben und das qualitativ hochstehend und finanziell tragbar ist. Dies wird mit der Krankenversicherung heute sichergestellt. Damit das aber auch langfristig so bleibt, braucht es einen Fokus auf die Kosten. Denn die Prämien folgen den Kosten. Steigen die Kosten, dann folgt unweigerlich auch ein Prämienanstieg.
Kostendämpfung als Daueraufgabe
Die Gesundheitskosten werden aufgrund der Alterung der Gesellschaft und neuen Therapien und Medikamenten auch in Zukunft wachsen. Das Ziel ist, diesen Anstieg in Grenzen zu halten. Es gibt dabei aber nicht eine einzige Lösung. Kostendämpfung ist deshalb eine Daueraufgabe, die an verschiedenen Orten von verschiedenen Akteuren immer wieder in Angriff genommen werden muss. Kostendämpfungsmassnahmen helfen, das Kostenwachstum in der Grundversicherung zu dämpfen. Damit sollen insbesondere die Prämien- und Steuerzahlenden entlastet werden. Und neben der Kostendämpfung braucht es auch auf der Finanzierungsseite Massnahmen, welche die Belastung der Haushalte reduzieren. Nur so haben wir auch in Zukunft ein qualitativ hochwertiges Gesundheitswesen, das für die Bevölkerung auch finanziell tragbar ist und bleibt.
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) setzt sich seit Jahren für die Dämpfung der Gesundheitskosten ein. Die Bemühungen laufen erstens über Gesetzgebungsprojekte, wie die beiden Kostendämpfungspakte, die das Parlament verabschiedet hat, oder den Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative. Zweitens werden die Kosten über die laufende Überprüfung von Leistungen und der Pflege der Tarifsysteme eingedämmt. Drittens braucht es auch immer wieder neue kurzfristig und mittelfristig wirksame Massnahmen. Hier setzt der Runde Tisch Kostendämpfung an.
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Letzte Änderung 14.05.2025
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