Krankenversicherung: Kostendämpfung

Um das Kostenwachstum im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu dämpfen, setzt der Bundesrat ein Kostendämpfungsprogramm basierend auf einem Expertenbericht um. Damit sollen insbesondere die Prämien- und Steuerzahlenden entlastet werden.

Kostendämpfungsprogramm zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Ende März 2018 hat der Bundesrat ein Kostendämpfungsprogramm verabschiedet. Es nimmt alle Akteure des Gesundheitswesens in die Verantwortung und soll dafür sorgen, dass die Kosten nur in dem Umfang steigen, wie sie medizinisch begründbar sind.

Das Programm stützt sich auf den Expertenbericht vom 24. August 2017 «Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung». Dazu wurden die neuen Massnahmen der Expertengruppe geprüft und in zwei Paketen gebündelt. Massnahmen, die das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) bereits umgesetzt hat oder die sich in Umsetzung befinden, werden weitergeführt.

Kostendämpfungspaket 1

Im Sommer 2019 hat der Bundesrat das Rechtsetzungspaket «Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1» an die eidgenössischen Räte überwiesen. Das Paket umfasst insgesamt neun Massnahmen mit Änderungen im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sowie analoge Massnahmen in den anderen Sozialversicherungszweigen.

Die eidgenössischen Räte haben das Kostendämpfungspaket 1 in zwei Teilpakete 1a und 1b aufgeteilt. Paket 1a ist bereits umgesetzt. Drei Massnahmen aus Paket 1a sind per 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Es handelt sich dabei um die Massnahmen betreffend Rechnungskopie für die Versicherten, nationale Tariforganisation und maximale Bussenhöhe. Die weiteren drei Massnahmen sind per 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Sie betreffen die Förderung von Pauschalen im ambulanten Bereich, die Datenbekanntgabe im ambulanten Tarifwesen und die Einführung von Pilotprojekten zur Eindämmung der Kostenentwicklung. Das Kostendämpfungspaket 1b wurde am 30. September 2022 durch die Eidgenössischen Räte verabschiedet. Am 25. Oktober 2023 hat der Bundesrat entschieden, Paket 1b per 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen.

Kostendämpfungspaket 2

Im Herbst 2022 hat der Bundesrat das Rechtsetzungspaket «Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2» an die Eidgenössischen Räte überwiesen. Das Kostendämpfungspaket 2 enthält sieben Massnahmen und fokussiert auf die Stärkung der koordinierten Versorgung sowie der Kompetenzen des Bundes bezüglich der Vergütung medizinischer Leistungen. Es befindet sich zurzeit in parlamentarischer Beratung.

Vorgabe von Kostenzielen

Am 29. September 2023 verabschiedete das Parlament den indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative der Mitte. Der Gegenvorschlag sieht mit der Änderung des Bundesgesetztes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) «Massnahmen zur Kostendämpfung – Vorgabe von Kostenzielen» die Einführung von Kostenzielen für das Wachstum der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vor. Die Kostenziele stärken die Transparenz über diejenige Kostenentwicklung, welche mit Blick auf Faktoren wie die demografische Entwicklung, die Entwicklung von Löhnen und Preisen, den medizinischen Fortschritt sowie das vorhandene Effizienzpotenzial als gerechtfertigt erscheint.

Bericht zur «Transparenzstrategie im Bereich der Gesundheitskosten und -leistungen»

Als Antwort auf zwei Vorschläge des Expertenberichtes zur Kostendämpfung, beauftragte das EDI Professor Ch. Lovis der Hôpitaux universitaires de Genève mit der Leitung einer Arbeitsgruppe, welche sich mit der Frage befasst, wie die Effizienz der Informationsbeschaffung verbessert und die Transparenz im Gesundheitswesen erhöht werden kann. Diese Überlegungen werden in dem unten verfügbaren Bericht vorgestellt.

Weitere Massnahmen

Der Bundesrat hat im Rahmen seiner Strategie «Gesundheit2020» bereits eine Reihe von Massnahmen eingeleitet und umgesetzt, welche die Gesundheitskosten um mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr gesenkt haben. Dazu gehört unter anderem die dreijährliche Überprüfung der Aufnahmebedingungen sämtlicher Arzneimittel, die in der Spezialitätenliste aufgeführt sind. Damit konnten seit 2017 Kosteneinsparungen von mindestens 700 Millionen Franken erzielt werden. Mit der Revision der Mittel- und Gegenständeliste, der Anpassung der TARMED-Tarifstruktur durch den Bundesrat, Tarifsenkungen bei den Laboranalysen sowie der seit 2017 durchgeführten Health Technology Assessments wurden weitere hohe Einsparungen realisiert. Mit der Nachfolgestrategie «Gesundheit2030» werden diese weitergeführt.

Expertengruppe Kostendämpfung

Ende 2016 hat das EDI eine Gruppe von 14 Expertinnen und Experten aus Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz mit medizinischem und gesundheitsökonomischem Hintergrund aus Forschung und Verwaltung eingesetzt. Ihr Auftrag war, nationale und internationale Erfahrungen zur Steuerung des Mengenwachstums auszuwerten und möglichst rasch umsetzbare kostendämpfende Massnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vorzuschlagen. Im Vordergrund standen Deutschland und die Niederlande, die ähnliche Gesundheitssysteme haben. Sie wenden im stationären wie auch im ambulanten Bereich Steuerungsinstrumente bei den Budgets oder der Menge der zu erbringenden Leistungen an.

Die Expertengruppe hat einen breiten 38 Massnahmen umfassenden Katalog ausgearbeitet. Sie hat Ende August 2017 ihren Bericht einstimmig verabschiedet und dem Vorsteher des EDI übergeben. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Oktober 2017 vom Bericht Kenntnis genommen und folgende Leitlinien verabschiedet:

  1. Alle Akteure des Gesundheitswesens sollen dazu beitragen, das Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung merkbar zu dämpfen.
  2. Auf Mengenausweitung ausgerichtete Anreize sind zu korrigieren.
  3. Die Tarifpartnerschaft ist aufrechtzuerhalten; führt sie nicht zu Ergebnissen, sollen vermehrt subsidiäre Kompetenzen des Bundes eingesetzt werden, damit sich die Gesundheitsversorgung zum Nutzen und zum Schutze der Patientinnen und Patienten weiterentwickelt.
  4. Alle Akteure schöpfen ihre Handlungsspielräume aus, um den medizinischen Fortschritt und die Innovation allen Versicherten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zukommen zu lassen.
  5. Alle Akteure sind gehalten, Qualitätsdaten zu veröffentlichen und damit die Transparenz zu verbessern.

Steigende Kosten im Gesundheitswesen

Im Gesundheitswesen muss auch in Zukunft mit einem steten Kostenwachstum gerechnet werden. Gründe dafür sind die demographische Entwicklung (die Zahl der über 80-jährigen Menschen in der Schweiz wird sich bis 2045 mehr als verdoppeln) und die damit verbundene Zunahme an chronisch kranken Personen. Ein weiterer Faktor stellt der medizinisch-technologische Fortschritt und die damit einhergehende Zunahme an Behandlungsmöglichkeiten dar. Darüber hinaus ist die Kostenzunahme aber auch auf ein Mengenwachstum zurückzuführen, das sich medizinisch kaum begründen lässt. Hier sollen die Kostendämpfungsmassnahmen des Bundesrates ansetzen.

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Weiterführende Themen

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Pilotprojekte

Um neue Modelle zur Eindämmung der Kostenentwicklung, zur Stärkung der Qualität oder zur Förderung der Digitalisierung zu erproben, kann das EDI auf Gesuch von Gesundheitsakteuren Pilotprojekte bewilligen.

Letzte Änderung 06.02.2024

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