Garantire una buona assistenza sanitaria. La Svizzera di fronte a scelte decisive.

Interlaken, 11.4.2024 - Intervento di Anne Lévy, direttrice dell’UFSP, in occasione del convegno «Health Insurance Days 2024» – Fa stato la versione orale.

Sehr geehrte Damen und Herren, werte Anwesende

Ich bin sehr gerne ins schöne Interlaken gekommen. Auch wegen den guten Erinnerungen, die mich mit diesem Ort verbinden. Eine davon ist zwei Jahre her: Da durfte ich bereits einmal bei Ihnen zu Gast sein: Ein inspirierender und sympathischer Anlass!

Auch wenn wir damals, im April 2022, noch stark unter dem Eindruck der Corona-Pandemie standen.

Heute hingegen bereiten die steigenden Kosten der Bevölkerung Sorgen. Alles wird teurer: Die Energie, die Mieten, die Lebensmittel. Es sind aber die Krankenkassen-Prämien, die in den Umfragen zuoberst auf dem Sorgenbarometer stehen. Darum beginne ich mit einem Tour d’Horizon zu den Herausforderungen im Krankenversicherungsgesetz.

Unser Ziel: Die gute Qualität unseres Gesundheitssystems erhalten und gleichzeitig die Kosten dämpfen.

Wir wissen es alle: Das ist eine schwierige Aufgabe. Mit vielen Akteuren. Manches wird national geregelt, anderes kantonal. Und gleichwohl besteht oft die Erwartung an den Bund, dies oder das neu zu regeln. Auch dort, wo die Kompetenzen nicht bei uns sind. In den Kantonen wird entschieden, wie viele Spitäler wir haben: Es sind über 200 Akut-Spitäler. Dazu kommen rund 40 Krankenkassen, tausende Arztpraxen, die Pflege und zahlreiche Verbände. Sie alle bringen ihre Interessen ein.

Wer fehlt in dieser Aufzählung? – Die Patientinnen und Patienten! Trotz Patienten-Organisationen sind sie noch viel zu oft das schwächste Glied in der Kette. Dabei sollte ihr Wohlergehen, ihre Sicherheit, ihre Lebensqualität stets im Zentrum stehen.

Die Aufgabe des BAG und damit auch meine Aufgabe ist es, die unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Akteure auszugleichen. Zum Wohl der Patientinnen und Patienten.

Zum Wohl der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler. Zum Wohl der gesamten Bevölkerung.

In diesem Licht sind auch die Einsparungen zu sehen, die wir bisher im Rahmen der Pakete zur Kostendämpfung erzielt haben: In den letzten 12 Jahren haben wir über eine Milliarde Franken eingespart, mit Preissenkungen bei den Medikamenten. Auch die tieferen Labortarife helfen sparen: Minus 140 Millionen pro Jahr. Oder die Health Technology Assessments, bei denen der Nutzen und die Wirtschaftlichkeit von Leistungen überprüft wird: Minus 75 Millionen pro Jahr. Die Förderung der Generika durch Anpassungen beim Selbstbehalt und den Vertriebsmargen dürften ebenfalls gegen 300 Millionen pro Jahr einsparen.

Trotzdem steigen die Kosten weiter.

Einerseits weil immer mehr Menschen immer älter werden. Und wir immer mehr Krankheiten erfolgreich behandeln können. Andererseits geht ein Teil des Kostenanstiegs auch darauf zurück, dass das gute Angebot sehr stark genutzt wird.

Das alles hat seinen Preis.

Hier sind wir alle gefordert. Wir müssen gemeinsam Wege finden, um eine angemessene Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Die richtige Behandlung zur richtigen Zeit. Also weder zu viel, noch zu wenig. Denn nicht alles, was medizinisch machbar ist, ist auch in jedem Fall angemessen. Das BAG hat deshalb eine Initiative gestartet. Damit wollen wir die Themen der Über- Unter- und Fehlversorgung gemeinsam mit allen Akteuren vertiefen. Einen möglichen Anhaltspunkt liefert der Schweizer Versorgungs-Atlas. Er zeigt, wie stark sich Gesundheitsbehandlungen von Kanton zu Kanton unterscheiden. So wird beispielsweise ein Meniskus im Kanton Tessin nur etwa halb so oft entfernt, wie im Kanton Schwyz. Die Unterschiede sind teils frappant. Rein medizinisch kaum zu begründen. Es lohnt sich darum, den Ursachen näher auf den Grund zu gehen.    

Eine ganz andere Frage ist, wer künftig welche Gesundheitsleistung übernehmen soll. Auch Apothekerinnen und Apotheker können gewisse Impfungen machen. Dafür braucht es nicht zwingend einen Arzt oder eine Ärztin.

Wir müssen die Grundversorgung breiter denken. Wie dies Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider in ihrer ersten Rede zur Gesundheitspolitik im Februar angeregt hat. Indem mehr Akteure in die Überlegungen einbezogen werden: Neben Hausärztinnen und Hausärzten, den Pflegenden und Apotheken, z.B. auch die Notfalldienste der Spitäler. Damit sie sich gegenseitig stärker unterstützen können. Ein weiterer Vorteil: Sie können die Arbeiten auf mehrere Schultern verteilen. Was angesichts des Fachkräftemangels alle entlastet.

Ebenfalls wichtig: Nutzen wir doch den Spielraum, den wir schon heute haben, um Verbesserungen zu erzielen. Ein Beispiel dafür ist der Experimentierartikel. Das vom Parlament geschaffene, neue Instrument, ermöglicht es, innovative, kostendämpfende oder qualitätsfördernde Pilotprojekte zu testen. Bevor dafür neue gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. So können Kantone, Patientenorganisationen, Leistungserbringer oder Versicherer Ideen erproben. Beispielsweise neue Versicherungsmodelle oder Projekte zur integrierten Versorgung. – Meine Damen und Herren: Warum nicht mutig mehr innovative Vorschläge einbringen?! Wir prüfen diese gerne!

Doch damit nicht genug.

Bei der Frage, in welche Richtung es mit der Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesens gehen soll, stehen wir vor entscheidenden Weichenstellungen, mit den Abstimmungen vom Juni. Beide Initiativen sind Ausdruck der Sorge um die Kosten und um die Finanzierung unseres Gesundheitssystems. Die Prämien-Entlastungs-Initiative ebenso wie die Kostenbremse-Initiative.

Diese Sorgen müssen wir ernst nehmen! Trotzdem lehnen Bundesrat und Parlament die beiden Initiativen ab. Und stellen ihnen einen Gegenvorschlag gegenüber.

Mit dem Gegenvorschlag zur Prämien-Initiative werden die Prämien nicht so stark verbilligt wie es die Initiative fordert. Weil das sehr teuer würde. Der Gegenvorschlag nimmt aber die Kantone stärker in die Pflicht. Neu müssten sie einen Mindestbeitrag zur Prämienverbilligung leisten. Sie müssten die Prämien um mindestens 360 Millionen Franken verbilligen und ihren Beitrag automatisch an die steigenden Prämien anpassen. Damit steigt der Anreiz, etwas gegen die steigenden Kosten zu unternehmen. Und so die Prämien nachhaltig zu senken. Für alle.

Auch der Gegenvorschlag zur Kosten-Bremse-Initiative setzt bei den Anreizen an. Er verpflichtet die Akteure im Gesundheitswesen, dem Bundesrat Kostenprognosen vorzulegen und Transparenz herzustellen. Steigen die Kosten stärker als vorausgesagt, müssen Bundesrat und Kantone geeignete Korrekturmassnahmen prüfen. Die Initiative dagegen, ist dem Bundesrat zu starr. Weil sie zum Beispiel die Alterung der Bevölkerung oder medizinische Fortschritte nicht berücksichtigt.

Geschätzte Anwesende.

Unser Gesundheitssystem ist so stark, wie es von unserer Bevölkerung unterstützt wird. Dafür braucht es tragfähige Kompromisse und breit abgestützte Reformen. Reformen, die die Grundversorgung und die Versorgungsqualität stärken und die Kosten wirksam dämpfen. Eine wichtige Reform hat das Parlament letzten Dezember verabschiedet: Die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen. Nach 14 Jahren Diskussion liegt nun ein sinnvoller, gut austarierter Vorschlag vor. Die Reform bezweckt, dass Behandlungen vermehrt ambulant statt stationär erfolgen. Die finanziellen Fehlanreize, die heute manchmal zu anderen Entscheiden führen, werden mit dieser Reform behoben. Das dient auch den Patientinnen und Patienten: Viele Menschen sind froh, wenn sie nach einer Operation am gleichen Tag wieder nach Hause gehen können. Heim, in die gewohnte Umgebung. Diese Möglichkeit besteht heute für zahlreiche Eingriffe. Dank medizinischen und technologischen Fortschritten. Es ist oft auch sicherer, weil das Risiko für eine Spital-Infektion sinkt.

Und: ambulante Eingriffe kosten weniger. Eine Kniegelenkspiegelung zum Beispiel, kostet ambulant durchgeführt rund 2200 Franken. Der gleiche Eingriff kostet im Spital zwischen 7400 und gut 10 000 Franken. Im teuersten Fall also mehr als vier Mal so viel! Diese Kosten können dank der einheitlichen Finanzierung nun effektiver gespart werden. Womit sich auch der Prämienanstieg dämpfen lässt. Dank der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen, EFAS; rechnet sich auch die bessere Koordination von medizinischen Leistungen viel direkter. Es ist daher gut möglich, dass sich dank EFAS auch neue Modelle etablieren werden, die eine integrierte Versorgung über die gesamte Behandlungskette hinweg stärken. Wenn Sie innovative Ideen in diese Richtung haben, dann denken Sie unbedingt an den Experimentierartikel, den ich vorhin erwähnt habe.

Ein weiterer wichtiger Pfeiler im KVG sind faire Preise und rascher Zugang zu neuen, innovativen Medikamenten. Hier verhandelt das BAG hart. Zum Wohl der Prämienzahlenden und damit zum Wohl der Bevölkerung.

Gleichzeitig setzen wir uns auch dafür ein, dass die Versorgungssicherheit mit Medikamenten für die Grundversorgung gewährleistet bleibt. Etwa für Fieber-Sirup für Kinder, Impfstoffe oder wirksame Antibiotika. Auch hier sind wir auf Entgegenkommen. Auf Kompromisse angewiesen.

Nicht vergessen, dürfen wir die Prävention. Sie spielt eine tragende Rolle in unserem Gesundheitssystem. Weil die Prävention ein einfaches Ziel hat: Ein gutes, gesundes, langes Leben. Studien zeigen: rund die Hälfte der Krankheiten wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Erkrankungen der Atemwege könnten vermieden oder zumindest verzögert werden. Ausreichend Bewegung, ausgewogene Ernährung, nicht rauchen, weniger Alkohol trinken, ein gutes soziales Netz und tragende Beziehungen, stärken unsere Gesundheit und fördern die Lebensqualität.

Zu guter Prävention gehören auch Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen und Regeln, wie beispielsweise ein wirksames Werbeverbot für Jugendliche bei Tabakprodukten. Zusammenfassend lässt sich sagen: Wirksame Prävention braucht uns alle. Und: Prävention lohnt sich. Für uns alle!

Genauso wie sich gute Digitalisierung lohnt. Für die Patientinnen und Patienten, die Gesundheitsfachpersonen und die Prämienzahlenden. Das höre ich immer wieder von Ärztinnen, Ärzten und von Pflegenden.

Das Problem ist ja nicht, dass niemand digitale Technologien nutzt. Das Problem ist, dass die verschiedenen Systeme nicht die gleiche Sprache sprechen. So müssen Daten immer wieder neu erfasst werden. Teilweise sogar innerhalb des gleichen Spitals in den einzelnen Stationen. Das ist definitiv nicht das, was ich unter guter Digitalisierung verstehe. Stattdessen ist es nicht zeitgemäss, bindet unnötige Ressourcen und ist fehleranfällig. Um hier besser zu werden, brauchen wir gemeinsame Datenstandards.

Was meine ich damit? Denken Sie an einen einzigen Stecker für sämtliche existierenden Smartphones: Egal, welches Gerät angehängt ist – der Strom fliesst. Auf das digitale Gesundheitswesen übertragen: Egal welche Systeme miteinander verbunden werden: Dank einheitlichen Standards, fliessen die Daten. Nahtlos und sicher. Wie der Strom aus der Steckdose. Beispielsweise zwischen einem Praxisinformationssystem und dem kantonalen Meldesystem für übertragbare Krankheiten, das wiederum mit dem Meldesystem des BAG kompatibel ist.

Mit dem Programm DigiSanté hat der Bundesrat dem Parlament letztes Jahr ein Vorhaben vorgelegt: Gemeinsam mit allen Akteuren wollen wir einen digitalen Service Public für das Gesundheitswesen schaffen. Die Ziele des Bundes: Digitalisieren der Behördenleistungen, Standardisieren, Verankern der rechtlichen Grundlagen und Orchestrieren der verschiedenen Arbeiten. – Damit sich der volle Nutzen für das ganze System entfalten kann. Inklusive Kosteneinsparungen.

Gesundheitsdaten sollen zukünftig nur noch einmal eingegeben werden müssen. Dann aber für die Behandlung, die Abrechnung, die Forschung und die Qualitätssicherung verwendet werden können. Unter Wahrung des Datenschutzes natürlich.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen und Ihnen unser jüngstes Digitalisierungsprojekt zeigen: Das Dashboard Krankenversicherungen. Es ist seit Mitte März online. Es visualisiert wichtige Informationen rund um die obligatorische Krankenversicherung. Wie beispielsweise, die Anzahl Krankenversicherer pro Kanton. Man sieht hier auf einen Blick, in welchen Kantonen die Auswahl am grössten ist (Wallis und Schwyz). Und wo am wenigsten Anbieter zur Verfügung stehen (Tessin, Genf, Waadt, Jura). Oder die Lorenzkurve der Kosten. Hier kann man beispielsweise ablesen, dass sich bei 1 Prozent der Versicherten rund 80 Prozent der Kosten konzentrieren. Und dass 18 Prozent der Versicherten, gar keine Kosten generieren.

Ich lade Sie ein: Schauen Sie in das Dashboard hinein. Spielen sie ruhig etwas damit herum! Es zeigt, welchen Nutzen das Digitalisieren von Behördendaten auch noch hat: Es fördert datengestützte, informierte Entscheidungen. Von Fachpersonen, von interessierten Bürgerinnen und Bürgern oder von der Politik. Selbstverständlich entsprechen die Daten dem Open Government Data Standard und können heruntergeladen werden. Gleichermassen digitalisiert, haben wir das Informationsportal für übertragbare Krankheiten (Corona, Grippe, RSV und bald schon Zecken-Infektionen) sowie das online Portal für Bewilligungen im Strahlenschutz.

Zusätzlich arbeiten wir auch an der Weiterentwicklung des Elektronischen Patientendossiers. Dies zusammen mit den Kantonen. Ich freue mich in diesem Zusammenhang sehr auf das Referat von Franz Leisch. Er wird ja gleich nach mir reden. Und seine Erfahrungen mit der Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte in Österreich mit uns teilen.

Was unser elektronisches Patientendossier angeht, so sind die Meinungen Vieler gemacht. Und zu oft ist diese Meinung negativ. Oft sogar, ohne dass die Person je ein EPD gesehen hat, geschweige denn, selber eines eröffnet hat.

Das finde ich schade. Auch wenn ich damit einverstanden bin, dass wir mit dem EPD noch nicht da sind, wo wir sein sollten. Die Funktionalitäten sind verbesserungswürdig und die Verbreitung ist noch zu gering. Aber: man kann heute überall in der Schweiz online ein EPD eröffnen. Und wer ein elektronisches Patientendossier hat, kann es füllen. Beispielsweise mit der Medikationsliste. Oder mit den Unterlagen zu seinen Impfungen. Man kann auch den Organspendeausweis oder die Patientenverfügung im EPD hinterlegen. Und hat danach immer und überall Zugriff auf seine Gesundheitsdaten. Mehr als ein Smartphone braucht es dafür nicht.

Meine Damen und Herren. Der Tour d’Horizon zeigt: Wo wir auch hinschauen, bietet sich das gleiche Bild: Wir haben teils zwar unterschiedliche Interessen. Aber bei allen Differenzen, verfolgen wir dasselbe Ziel: Unser ausgezeichnetes Gesundheitssystem zu erhalten. Mit all seinen Chancen und all seinen Herausforderungen: vom wissenschaftlichen Fortschritt, über den demographischen Wandel, bis zur digitalen Transformation.

Ich bin zuversichtlich, dass uns das gelingt.

Indem wir zusammenarbeiten. Indem wir auf dem aufbauen, das gut funktioniert und dort ansetzen, wo wir Fehler im System haben. Indem wir gemeinsam tragfähige Kompromisse für die nötigen Reformen erarbeiten. – Herzlichen Dank!

Ultima modifica 18.04.2024

Inizio pagina

Contatto

Ufficio federale della sanità pubblica UFSP
Direzione
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Berna
Svizzera
Tel. +41 58 462 95 05
E-mail

Stampare contatto

https://www.bag.admin.ch/content/bag/it/home/das-bag/organisation/direktionsbereiche-abteilungen/direktor/reden-interviews/eine-gute-gesundheitsversorgung-sichern-11-4-2024.html