Les soins infirmiers, un secteur crucial

Berne, 21 avril 2023 – Allocution de bienvenue d’Anny Lévy, directrice de l’OFSP, lors du deuxième Congrès suisse des soins infirmiers, les 20 et 21 avril 2023 à Berne – La version orale fait foi.

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrte Frau Ribi,
meine Damen und Herren

Seit je her schauen wir Menschen zueinander: in der Familie, in den Gemeinden, früher in Kirche und Klöstern. Kranken beizustehen, ist uns wichtig.

1913 fand das erste «Bundesexamen in Krankenpflege» statt. Staatlich anerkannt war das Krankenpflegeexamen damals, vor 110 Jahren, trotzdem nicht.

Das ist zum Glück heute anders.

Dank dem Engagement Ihres Verbandes und seiner Vorläuferorganisationen können wir in der Pflege heutzutage auf professionelle Unterstützung zählen.

Und so freue ich mich sehr, heute hier zu sein und den zweiten Tag des Schweizer Pflegekongresses eröffnen zu dürfen. Etwas, das 1913 sehr unwahrscheinlich gewesen wäre. Im Prüfungsausschuss sassen damals… nur Männer, obwohl in der Pflege ausschliesslich Frauen arbeiteten.

Wie wichtig die Pflegenden für die Genesung und das Wohlergehen der Patientinnen und Patienten sind: Das habe ich auch in meiner früheren Funktion, als CEO einer psychiatrischen Universitätsklinik, tagtäglich erlebt.

Sie sind in einer Ausnahmesituation oft die ersten im Patientenzimmer. Sie bringen mit Ihrem Fachwissen Stabilität und Kontinuität und pflegen vertrauensvolle Beziehungen. Niemand kennt die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten so gut wie die Pflegenden – wie Sie.

Das gilt für alle Pflegeberufe, sei es im Spital, in der Säuglingspflege, im Alters- oder Pflegeheim, in der Psychiatrie, Rehabilitation oder in der Spitex.

Sie sind so nahe an Menschen in verletzlichen Lebenssituationen dran wie sonst keine Berufsgruppe.

Das erfordert viel. Viel Empathie. Viel Professionalität. Viel Wissen und Können.

Und dies oft unter äusserst anspruchsvollen Bedingungen. Zum Beispiel, weil unbesetzte Stellen zu einer zu dünnen Personaldecke führen.

Für diese Leistung danke ich Ihnen von Herzen.

Sie, Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, sind ein zentraler Pfeiler unseres Gesundheitssystems. Heute und in Zukunft.

Diese Tatsache hat auch eine grosse Mehrheit der Stimmbevölkerung anerkannt. Über 2 Millionen Menschen haben am 28. November 2021 Ja gesagt zur «Initiative für eine starke Pflege». Das sind 61 Prozent der Stimmenden.

Das war ein wichtiges Zeichen und wahrscheinlich die logische Konsequenz aus dem riesigen Einsatz des Pflegepersonals während den schwierigen Jahren der Pandemie.

Das Ziel des Bundesrates ist es, die Initiative rasch und gemäss dem Willen der Initiantinnen und Initianten umzusetzen.

Damit das gelingt, hat der Bundesrat im Januar 2022 beschlossen, die Umsetzung in zwei Etappen anzugehen. Damit das, was schnell gehen kann, rasch umgesetzt wird.

Bereits im Mai 2022 hat der Bundesrat die erste Etappe zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Im Zentrum dieser ersten Etappe steht die Ausbildungsoffensive. Das Parlament hat den entsprechenden Gesetzesvorschlag des Bundesrats im letzten Dezember gutgeheissen. Auch das ist rekordverdächtig schnell.

Die staatliche Anerkennung der Pflegeausbildung ist heute – im Gegensatz zu 1913 – zum Glück kein Thema mehr.

Bund und Kantone werden die Ausbildung im Bereich der Pflege neu während acht Jahren mit bis zu einer Milliarde Franken fördern.

Das Geld fliesst in drei Bereiche:

  • Direkt in die Gesundheitseinrichtungen, wie beispielsweise Spitäler, Pflegeheime und
    Spitex-Organisationen, die praktische Ausbildungsplätze für angehende Pflegefachkräfte anbieten.
  • Als Ausbildungsbeiträge für Studierende an einer Höheren Fachschule oder Fachhochschule.
  • Als Beitrag an die Fachhochschulen und höheren Fachschulen, um zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen.

Die Verordnungen, das heisst die Details zur Umsetzung des Gesetzes, werden zurzeit erarbeitet. Danach kann die Öffentlichkeit (insbesondere die Kantone, Parteien und Verbände) zu den Vorschlägen Stellung nehmen. Mitte 2024 soll das neue Bundesgesetz dann in Kraft treten.

Damit die Kantone von Bundesbeiträgen profitieren können, müssen auch sie entsprechende Gesetzesgrundlagen haben. Viele Kantone sind aber noch nicht bereit. Hier braucht es teilweise auch noch etwas Effort, damit die Ausbildungsoffensive dann auch schweizweit richtig funktioniert.

Ein anderes Thema ist die Attraktivität des Pflegeberufs.

Hier können Sie sich aktiv einbringen. Ich habe hautnah miterlebt, mit wie viel Leidenschaft die meisten Pflegenden ihren Beruf ausüben. Weil der Sinn ihrer Arbeit, täglich sicht- und spürbar ist. Weil es um Menschen geht – und Sie als Pflegefachperson in einer schwierigen Lebenssituation für diese die erste fachliche Ansprechperson sind.

Machen Sie Werbung für Ihren Beruf! Sprechen Sie über die motivierenden Seiten, über das, was Ihnen Erfüllung gibt und Sie an Ihrem Beruf lieben. An Familienfesten, bei Jugendlichen, bei Freundinnen und Freunden. Die Ausbildungsbeiträge sollen auch Quereinsteiger/-innen den Besuch einer Fachhochschule oder einer höheren Fachschule erleichtern, die es sich sonst vielleicht nicht leisten könnten.

Ergänzend zur Ausbildungsoffensive wird in der ersten Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative auch die Position des Pflegepersonals gestärkt.

Neu wird es diesem erlaubt sein, bestimmte Leistungen direkt zulasten der Sozialversicherungen abzurechnen.

Das erhöht die Selbständigkeit der Pflegefachkräfte und wertet den Pflegeberuf auf.

Ich habe vorhin über die hohe Geschwindigkeit gesprochen, mit der die Pflegeinitiative umgesetzt wird. Ich weiss, dass nicht alle Pflegenden diese Auffassung teilen.

Das kann ich gut verstehen.

In Ihrem Arbeitsalltag wird nach der richtigen Diagnose sofort gehandelt. Und dieses Handeln zeigt eine unmittelbare Wirkung.

Volksbegehren umzusetzen, braucht mehr Zeit. Das ist auch bei der Pflegeinitiative so. Bundesrat und Verwaltung müssen die allgemeinen Grundsätze, die neu in der Bundesverfassung verankert sind, im Gesetz konkretisieren. Darüber berät dann das Parlament.

Es braucht darum entsprechend Geduld. In der Regel dauert ein solcher Prozess Jahre.

Ende Januar hat der Bundesrat auch die Eckwerte zur Umsetzung des zweiten Teils der Pflegeinitiative verabschiedet. Dabei geht es vor allem um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Damit wollen wir dafür sorgen, dass die neu ausgebildeten Fachkräfte im Beruf bleiben und weniger Pflegefachpersonen den Beruf vorzeitig verlassen. Heute sind das rund 40 Prozent!

Die grosse Herausforderung bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist, Regelungen zu finden, die schweizweit für alle Institutionen gelten. Und die gleichzeitig auch den unterschiedlichen Strukturen in Spitälern, Pflegeheimen, psychiatrischen Kliniken und Spitex Rechnung tragen.

Der Bundesrat hat dazu konkrete Aspekte definiert, die direkt im Gesetz und einheitlich für den ganzen Pflegebereich geregelt werden sollen.

  • Um die Vereinbarkeit zwischen Berufs- und Privatleben zu fördern und die Erholungsmöglichkeiten zu verbessern, sollen Arbeitspläne früher als bisher übermittelt werden: Vier statt wie bisher zwei Wochen vor dem Arbeitseinsatz.
  • Zudem sollen die Verbände der Krankenhäuser, der Pflegeheime und der Spitex Empfehlungen für eine optimale Zusammensetzung der Teams, den richtigen Skill-Grade-Mix, aussprechen.
  • Das neue Gesetz soll die Sozialpartner – Kantone, Betriebe und Personalverbände – zudem verpflichten, Gespräche über die Verbesserung der Arbeitsbedingungen aufzunehmen und über den Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrags zu verhandeln.

Verhandelt würde zum Beispiel über Mindestlöhne, eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeiten in besonders belastenden Arbeitssituationen oder KITA-Plätze.

Ebenfalls Teil der Initiative ist die Forderung nach beruflicher Weiterentwicklung. Damit sich die Fachkräfte, die das wollen, innerhalb des Pflegeberufes weiterentwickeln können.

So wird der Pflegeberuf aufgewertet und es wird attraktiver, im Beruf zu bleiben.

Hier stehen die Masterstufe und die Rolle der spezialisierten Pflegefachpersonen (Advanced Practice Nurse) im Vordergrund. Dafür soll ein schweizweit einheitlicher Rahmen geschaffen werden.

Was für die Umsetzung der ersten Etappe gilt, gilt gleichermassen für die zweite Etappe:

Bei der Umsetzung ist der Bund auf die Kantone angewiesen.

Es sind die Kantone, die zuständig sind für die Gesundheitsversorgung und die Spitalplanung. Sie entscheiden, welche Spitäler auf die kantonale Spitalliste kommen und wachen über die Kosten.

Daran ändert die Initiative nichts.

Entsprechend müssen die Kantone auch nicht auf die Umsetzung der Initiative warten, um die Situation in der Pflege zu verbessern. Und sie müssen auch nicht mit Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag warten, bis die Verhandlungspflicht gesetzlich verankert ist.

Meine Damen und Herren, liebe Anwesende. Lassen Sie mich meine Ausführungen mit der wichtigsten Botschaft überhaupt abschliessen:

Sie machen einen ausserordentlich wichtigen Job. Ohne Sie hätte unser Gesundheitssystem nicht die Qualität, für die es immer wieder gerühmt wird.

Dafür danke ich Ihnen von ganzem Herzen und wünsche Ihnen einen inspirierenden und bereichernden zweiten Kongresstag.

Dernière modification 15.06.2023

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