Klarstellung zum K-Tipp vom 7. Mai 2025

Der «K-Tipp» hat am 7.5.2025 betreffend Organspende geschrieben, der Bund wolle mit der Kampagne zur Information der Bevölkerung «kritische Fakten verheimlichen» und die Bevölkerung «einseitig beeinfussen». Das ist falsch.

Fakt ist:

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat sich am 15. Mai 2022 für einen Systemwechsel von der Zustimmungs- zur Widerspruchslösung ausgesprochen. Der Bund hat vom Parlament in diesem Zusammenhang den gesetzlichen Auftrag erhalten, die Bevölkerung über den Systemwechsel zu informieren. Damit jede und jeder einen fundierten, bewussten Entscheid für oder gegen eine Organspende treffen kann.

Die bisherige Kampagne diente dazu, die Bevölkerung zu sensibilisieren, sich mit dem Thema Organspende zu beschäftigen und ihren Entscheid festzuhalten. Mit der nächsten Kampagne, die in Vorbereitung ist und die der «K-Tipp» thematisiert hat, soll die Bevölkerung über den Systemwechsel informiert und dazu eingeladen werden, ihren Willen für oder gegen eine Organspende festzuhalten, damit nicht die Angehörigen im Notfall stellvertretend entscheiden müssen. Es geht keineswegs um eine Beeinflussung.

Das Pflichtenheft zur Ausschreibung der Kampagne hält denn auch z. B. explizt fest:

  • «Das Hauptziel der Bevölkerungskampagne ist es, die Menschen über den Systemwechsel bei der Organspende umfassend und transparent sowie über die Möglichkeiten der Willensäusserung zu informieren.» Und: «Es ist zentral, dass Bürgerinnen und Bürger verstehen, dass sie als Organspenderinnen und Organspender gelten, wenn sie nicht aktiv zu Lebzeiten widersprochen haben.» (S. 20 des Pflichtenheftes)
  • «Die Kampagne strebt keine Erhöhung der Spendebereitschaft an, sondern legt Wert auf eine neutrale Informationsvermittlung, die es jedem Individuum ermöglicht, eine persönliche Entscheidung zu treffen und diese zu kommunizieren. Ein 'Nein' ist ebenso akzeptiert wie ein 'Ja'. Der Bund nimmt in dieser Frage eine neutrale Haltung ein.» (S. 22 des Pflichtenheftes)

Das BAG informiert auf der Website auch transparent über den Ablauf einer Organspende, ebenso über die Medikamentengabe an Verstorbene, die im Artikel erwähnt wird (Fallbeispiel einer Organspende). «Zur Vorbereitung auf die Organentnahme werden der verstorbenen Person unter anderem auch Medikamente verabreicht, um unkontrollierte Bewegungen zu verhindern. Bei solchen Bewegungen handelt es sich um Reflexe, die auch nach dem Tod noch auftreten können.» Von einer Verheimlichung kritischer Fakten kann keine Rede sein.

Dernière modification 05.06.2025

Début de la page

Contact

Office fédéral de la santé publique OFSP
Division Communication et campagnes
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Berne
Suisse
Tél. +41 58 462 95 05
E-mail

Imprimer contact

https://www.bag.admin.ch/content/bag/fr/home/das-bag/aktuell/klarstellungen/klarstellung-2025-05-14.html