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Ausbildung im Strahlenschutz

Personen, die mit ionisierender Strahlung umgehen, müssen entsprechend ihrer Verantwortung und Tätigkeit aus- und fortgebildet werden. Für die notwendige Ausbildung im Strahlenschutz müssen die meisten Berufe und Tätigkeiten einen zusätzlichen anerkannten Strahlenschutzkurs absolvieren.

Medizin

Forschung, Lehre, Analytik, Handel und Transport

Radon

  • Ausbildung zur Radonfachperson (I 14)

    Personen, die Umgang mit ionisierender Strahlung haben oder dieser ausgesetzt sein können, müssen entsprechend ihrer Verantwortung und Tätigkeiten nebst der notwendigen Ausbildung im Strahlenschutz, sich mindestens alle 5 Jahre im Strahlenschutz fortbilden.

Fortbildung und Anerkennung ausländischer Ausbildungen

  • Fortbildung im Strahlenschutz

    Personen, die Umgang mit ionisierender Strahlung haben oder dieser ausgesetzt sein können, müssen entsprechend ihrer Verantwortung und Tätigkeiten nebst der notwendigen Ausbildung im Strahlenschutz, sich mindestens alle 5 Jahre im Strahlenschutz fortbilden. Die genauen Anforderungen an die Fortbildungen finden Sie hier.

  • Anerkennung ausländischer Aus- und Fortbildungen im Strahlenschutz

    Strahlenschutzausbildungen, die im Ausland erworben wurden, können in der Schweiz anerkannt werden, wenn diese den schweizerischen Anforderungen genügen.

  • 9. Dezember 2024

    Strahlenschutz: Informationen für Aus- und Fortbildungsstätten

    Organisationen, welche eine anerkannte Aus- und Fortbildung nach Artikel 174 StSV anbieten möchten, müssen von der zuständigen Aufsichtsbehörde anerkannt sein. Das BAG anerkennt die notwendigen Aus- und Fortbildungen im Bereich Medizin, Forschung und Lehre.

  • Strahlenschutzausbildung: Begriffe

    Auf dieser Seite werden die häufig verwendeten Begriffe im Bereich der Strahlenschutzausbildung erklärt.

Weitere Informationen

Weiterführende Themen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern