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Ausbildung im Strahlenschutz

Personen, die mit ionisierender Strahlung umgehen, müssen entsprechend ihrer Verantwortung und Tätigkeit aus- und fortgebildet werden. Für die notwendige Ausbildung im Strahlenschutz müssen die meisten Berufe und Tätigkeiten einen zusätzlichen anerkannten Strahlenschutzkurs absolvieren.

Medizin

Forschung, Lehre, Analytik, Handel und Transport

Radon

  • Ausbildung zur Radonfachperson (I 14)

    Personen, die Umgang mit ionisierender Strahlung haben oder dieser ausgesetzt sein können, müssen entsprechend ihrer Verantwortung und Tätigkeiten nebst der notwendigen Ausbildung im Strahlenschutz, sich mindestens alle 5 Jahre im Strahlenschutz fortbilden.

Fortbildung

  • Fortbildung im Strahlenschutz

    Personen, die Umgang mit ionisierender Strahlung haben oder dieser ausgesetzt sein können, müssen entsprechend ihrer Verantwortung und Tätigkeiten nebst der notwendigen Ausbildung im Strahlenschutz, sich mindestens alle 5 Jahre im Strahlenschutz fortbilden. Die genauen Anforderungen an die Fortbildungen finden Sie hier.

  • Aus- und Fortbildungskonzept im Strahlenschutz

    Das Konzept zeigt, welche Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Strahlenschutz erforderlich sind. Es unterstützt Fachpersonen und Betriebe dabei, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

Anerkennungen

Weitere Informationen

Weiterführende Themen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern