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Strahlenschutzausbildung für Schullehrerinnen und Schullehrer (I15)

Schulen, welche zu Demonstrationszwecken radioaktive Quellen oder Röntgenanlagen verwenden, benötigen eine Person mit Strahlenschutzsachverstand. Dieser kann durch den Besuch eines eintägigen Kurses erworben werden.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern