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Dipl. Radiologiefachfrau/-mann HF und Bachelor of Science in medizinisch-technischer Radiologie

Die in der Schweiz ausgebildeten Radiologiefachpersonen HF/FH erhalten die notwendige Ausbildung im Strahlenschutz im Bereich Radiologie, Nuklearmedizin und Radioonkologie mit Abschluss der Grundausbildung. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Mit dem Erhalt des eidgenössischen Diploms als Radiologiefachfrau/-mann HF/FH ist der Nachweis der notwendigen Ausbildung im Strahlenschutz erbracht. Damit hat man die folgenden Berechtigungen:

  • Selbstständiges Bedienen medizinisch diagnostischer Röntgenanlagen nach Anweisung einer im entsprechenden Tätigkeitsbereich sachverständigen Ärztin oder eines sachverständigen Arztes.
  • In der diagnostischen Radiologie gelten dipl. Radiologiefachfrauen /dipl. Radiologiefachmänner HF/FH in den Bereichen, die nicht mit ärztlichen Entscheiden im Zusammenhang stehen, nach Artikel 182 Absatz 2 StSV als Sachverständige für den Strahlenschutz.
  • Durchführung der Konstanzprüfung und der Qualitätssicherung.
  • Bedienung therapeutischer Röntgenanlagen, medizinischer Teilchenbeschleuniger und Bestrahlungseinheiten unter der verantwortlichen Leitung einer sachverständigen Ärztin, eines sachverständigen Arztes, einer Medizinphysikerin oder eines Medizinphysikers.
  • Arbeiten mit offenen radioaktiven Quellen im Arbeitsbereich vom Typ B oder C unter der verantwortlichen Leitung einer sachverständigen Person.

Um als Strahlenschutz-sachverständige Person im Arbeitsbereich Typ B und C für Arbeiten mit offenen radioaktiven Quellen unter der verantwortlichen Leitung einer sachverständigen Nuklearmedizinerin/eines sachverständigen Nuklearmediziners zu fungieren, ist zusätzlich zum Diplom noch der Besuch eines entsprechenden vom BAG bewilligten Kurses zum Erlangen des Sachverstands im B/C Labor notwendig. Bei den Ausbildungsgängen an der Haute Ecole de Santé Vaud und Haute Ecole de Santé Genève ist dieser Kurs fest in die Ausbildung integriert und der entsprechende Nachweis des Sachverstands somit mit dem Diplom erbracht. Bei den anderen Schulen ist der Kurs aktuell noch separat zu belegen (z. B. Kurs K420 am PSI oder Expert B/C am IRA, siehe Seite Umgang mit radioaktiven Quellen).

Anerkannte Schulen

Anerkennung ausländischer Ausbildungen

Damit die notwendige Ausbildung im Strahlenschutz als dipl. Radiologiefachfrau/dipl. Radiologiefachmann nachgewiesen werden kann, muss das ausländische Diplom vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) anerkannt werden. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des SRK.

Für den Strahlenschutz Sachverstand im Umgang mit radioaktiven Quellen ist zusätzlich ein vom BAG anerkannter Kurs für den Bereich von B/C Labors notwendig.

Fortbildung

Nach absolvieren einer Ausbildung im Strahlenschutz wird mindestens alle 5 Jahre eine obligatorische Fortbildung verlangt. Für die folgenden Berufsgruppen sieht die Fortbildungspflicht folgendermassen aus:

Zusätzliche Informationen über die Fortbildung finden Sie auf der BAG-Seite «Fortbildung im Strahlenschutz»

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern