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Veröffentlicht am 9. Dezember 2024

Strahlenschutz: Informationen für Aus- und Fortbildungsstätten

Organisationen, welche eine anerkannte Aus- und Fortbildung nach Artikel 174 StSV anbieten möchten, müssen von der zuständigen Aufsichtsbehörde anerkannt sein. Das BAG anerkennt die notwendigen Aus- und Fortbildungen im Bereich Medizin, Forschung und Lehre.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern