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Strahlenschutzausbildung für übriges medizinisches Personal (MP9)

Übriges medizinisches Personal kann mit einer abgeschlossenen medizinischen Berufsbildung durch den Besuch eines entsprechenden Röntgenkurses die notwendige Ausbildung im Strahlenschutz für Röntgenaufnahmen im Niedrigdosisbereich (Thorax und Extremitäten) ähnlich einer MPA EFZ erhalten.

Personen mit einer abgeschlossenen medizinischen Grundausbildung (übriges medizinisches Personal), welche Röntgenanlagen für humanmedizinische Diagnostik unter der verantwortlichen Leitung einer sachverständigen Ärztin oder eines sachverständigen Arztes bedienen möchten, können die dazu notwendige Ausbildung im Strahlenschutz an einem entsprechenden vom BAG anerkannten Kurs erwerben. Die Liste der zugelassenen Berufe finden Sie unten an dieser Seite unter «Weitere Informationen» > «Dokumente».

Hat eine Person keinen Abschluss in einem dieser Berufe, verfügt aber über Arbeitserfahrung und strebt eine Röntgenausbildung an, besteht eventuell die Möglichkeit, über ein kantonales Qualifikationsverfahrens Berufsäquivalenz zu erreichen und somit die Teilnahmevoraussetzungen für einen Röntgenkurses zu erfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf der BAG-Seite «Qualifikationsverfahren für das Röntgen für übriges medizinisches Personal».

Anerkannte Kurse und Ausbildungsinstitute

Die folgenden Ausbildungssinstitute bieten vom BAG anerkannte Kurse zum Erwerb der Röntgenberechtigung für Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung im medizinischen Bereich an:

Erweiterte konventionelle Aufnahmetechniken

Um erweiterte konventionelle Aufnahmetechniken (Untersuchungen des Achsenskeletts, des Beckens und des Abdomens) durchführen zu dürfen, muss in jedem Fall ein zusätzlicher, vom BAG anerkannter, Kurs absolviert werden.

Weitere Informationen über die Weiterbildung für erweiterte konventionelle Aufnahmetechniken finden Sie auf der BAG-Seite «Weiterbildung - Erweiterte konventionelle Aufnahmetechniken».

Weitere Informationen

Weiterführende Themen

Qualifikationsverfahren für das Röntgen für übriges medizinisches Personal

Personen, deren Ausbildung nicht zu den zugelassenen Berufen «übriges medizinisches Personal» gehört (z. B. ArztsekretärIn oder PflegeassistentIn), aber Berufserfahrung haben, können durch ein kantonales Qualifikationsverfahren ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Medizinische/r Praxisassistent/in oder eines anderen zugelassenen medizinischen Berufes zu erwerben. Dabei werden die berufliche Erfahrung und besuchte Aus- und Weiterbildungen berücksichtigt. Ziel dieses Verfahrens ist es, die Gleichwertigkeit der Kompetenzen einer EFZ Ausbildung und den gemachten zusätzlichen Umschulungen und Erfahrungen zu gewährleisten.

Strahlenschutz-Weiterbildung für MPA EFZ – erweiterte konventionelle Aufnahmetechniken

Für dosisintensives Röntgen (Abdomen, Wirbelsäule, Becken, Hüften, Schädel) benötigen MPA EFZ und UmsteigerInnen mit Röntgenberechtigung eine zusätzliche Ausbildung für die erweiterten konventionellen Aufnahmetechniken.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern