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Strahlenschutz-Weiterbildung für MPA EFZ – erweiterte konventionelle Aufnahmetechniken

Für erweiterte Aufnahmetechniken (Abdomen, Wirbelsäule, Becken, Hüften und Schädel) benötigen MPA EFZ und Umsteiger/innen mit Röntgenberechtigung eine zusätzliche Ausbildung im Strahlenschutz. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Umfang und Voraussetzungen

Medizinische Praxisassistentinnen und Praxisassistenten EFZ müssen für die erweiterten konventionellen Aufnahmetechniken, wozu auch die Untersuchungen im mittleren Dosisbereich zählen (Abdomen, Becken, Hüften und Wirbelsäule; Ohne CT, Durchleuchtung und Mammographie), eine Weiterbildung machen, ohne welche Ihnen nur Aufnahmen des Thorax und der Extremitäten erlaubt sind. Diese Weiterbildung hat einen Umfang von 40 Unterrichtseinheiten plus Praxis am Arbeitsplatz.

Voraussetzung für die Kursteilnahme ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit und die Möglichkeit der Durchführung von erweiterten konventionellen Aufnahmetechniken unter der Leitung einer sachverständigen Ärztin oder eines sachverständigen Arztes.

Weiterbildungskurse

Die Kurse werden an diversen Schulen angeboten. Weitere Informationen zur Ausbildung und zu den durchführenden Schulen können direkt bei den Trägerschaften eingeholt werden (siehe Rubrik «Links» unter «Weitere Informationen»).

Weiterbildungszertifikat

Folgende Voraussetzungen müssen für den Erhalt des vom BAG anerkannten Zertifikats für «erweiterte konventionelle Aufnahmetechniken» erfüllt sein:

  • Besuch von mindestens 80% des Weiterbildungskurses einer dafür qualifizierten Schule. Die Schulen haben dazu einen entsprechenden Zusammenarbeitsvertrag mit einer der Trägerschaften abgeschlossen.
  • Das Vorweisen eines Testatformulars mit 50 von einer sachverständigen Ärztin oder einem sachverständigen Arztes attestierten, erfolgreich selbständig durchgeführten erweiterte konventionellen Röntgenaufnahmen. Die Aufnahmen erfolgen unter der Verantwortung der unterschreibenden Ärztin oder des unterschreibenden Arztes.
  • Das Bestehen einer praktischen Abschlussprüfung mit mindestens der Note 4.

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern