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Strahlenschutzausbildung für den Personal-Einsatz in Drittbetrieben (I12)

Für den Einsatz von Personal in Kontroll- und Überwachungsbereichen von Drittbetrieben muss ein Unternehmen eine Strahlenschutz-sachverständige Person benennen. Für die Erlangung der dafür nötigen Kenntnisse organisiert die Suva einen 1-tägigen Kurs.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern