Anerkennung ausländischer Aus- und Fortbildungen im Strahlenschutz
Strahlenschutzausbildungen und anerkennungspflichtige Fortbildungen, die im Ausland erworben wurden, können in der Schweiz anerkannt werden, wenn diese den schweizerischen Anforderungen genügen. An wen Sie sich wenden müssen, finden Sie hier.
Ärztliche Röntgenkurse aus Deutschland
Um eine Anerkennung des Sachverstands für Anwendungen im Hoch-, mittleren und Niedrigdosisbereich in der Schweiz zu erhalten, sind in Deutschland zwei Kurse zu besuchen:
- «Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte nach RöV ...» oder ähnlichem Wortlaut und
- «Spezialkurs im Strahlenschutz bei der Untersuchung mit Röntgenstrahlung nach RöV ...» oder ähnlichem Wortlaut.
Beide Kurse haben eine Dauer von je ca. 3 Tagen, also insgesamt 6 Tage. Die Schweizer Ausbildung dauert im Vergleich 4 Tage (Sachverständigenkurs für Durchleuchtung (MA 5) für Ärzte im Hoch-, Mittel- und Niedrigdosisbereich und Sachverständigenkurs für konventionelle Aufnahmetechniken (MA 6 und MA 8) für Ärzte im Mittel und Niedrigdosisbereich, 2 Tage Praxis, 2 Tage Theorie).
Des weiteren dürfen die Kurse zum Zeitpunkt der Anerkennung in der Schweiz nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen. Liegen sie länger zurück, muss zuerst in Deutschland ein zusätzlicher Aktualisierungskurs absolviert werden, damit die deutsche «Fachkunde» Strahlenschutz gültig bleibt.
Einreichung des Anerkennungsgesuchs
Ist eine Ärztin oder ein Arzt im Besitz beider aktuell noch gültigen Kurszertifikate, kann über das Online-Portal des BAG ein kostenpflichtiges Anerkennungsgesuch eingereicht werden.
Ausbildung für die medizinische Anwendung
Die notwendige Ausbildung für die medizinische Anwendung ist, wie in der Tabelle auf der BAG-Seite Strahlenschutzausbildung für Ärztinnen und Ärzte beschrieben, jeweils entweder an den Weiterbildungstitel geknüpft, welcher in der Schweiz von der Medizinalberufekommission anerkannt werden muss, oder an einen speziellen Fähigkeitsausweis.
Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen sich mit der betreffenden schweizerischen Gesetzgebung (Strahlenschutzverordnung, StSV, SR 814.501, sowie die Verordnung über den Strahlenschutz bei medizinischen Röntgenanlagen, SR 814.542.1) und im Spezifischen mit den Aufgaben und Pflichten einer Strahlenschutz-sachverständigen Person auseinandersetzen. Diese Themen werden von in der im Ausland absolvierten Ausbildung nicht abgedeckt. Zudem gibt es Unterschiede gibt zwischen den Staaten.
CT und Mammographie
Untersuchungen am Menschen mit Computertomografen und Mammographieanlagen dürfen in der Schweiz nur von Radiologen und Radiologinnen durchgeführt werden. Für die Anerkennung von ausländischen Weiterbildungstiteln ist die Medizinalberufekomission des BAG (MEBEKO) zuständig.
Technischer Sachverstand
Im Ausland absolvierte Ausbildungen zum Erlangen des Sachverstandes können von der zuständigen Aufsichtsbehörde anerkannt werden, sofern diese bezüglich Umfang und Inhalt gleichwertig sind zur Ausbildung, welche in der Schweiz für denselben Anwendungsbereich verlangt wird.
Das BAG ist zuständig für die Anerkennung von Ausbildungen zum Erlangen des Sachverstandes für die folgenden Berufsgruppen:
- Humanmedizin (ausser Fachärztinnen und Fachärzte in Radiologie und Radio-Onkologie, deren Nachweis des Sachverstandes mit der Anerkennung des Weiterbildungstitel automatisch erbracht ist)
- Chiropraktik
- Veterinärmedizin
- Medizinphysik
- Dipl. Radiologiefachfrau HF/dipl. Radiologiefachmann HF (nur Sachverstand für Umgang mit offenen radioaktiven Quellen; der Sachverstand für Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen ist mit der Anerkennung des Diploms automatisch nachgewiesen)
- Forschung, Lehre, Analytik, Industrie, Transport und Handel
Entsprechende Gesuche um Anerkennung müssen über das Online-Portal des BAG (RPS) eingereicht werden. Sie werden auf individueller Basis geprüft.
Zahnärztinnen und Zahnärzte mit einem eidgenössisch anerkannten Diplom oder einer kantonalen Approbation gelten in ihrem Tätigkeitsbereich als Strahlenschutz-Sachverständige von Anlagen für zahnärztliche Zwecke für intra- und extraorale, diagnostische Anwendungen (inklusive Orthopantomografie und Fernröntgen) im Niedrigdosisbereich.
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Weiterführende Themen
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