Strahlenschutzausbildung in der Zahnmedizin
Auf dieser Seite erhalten Sie Erklärungen zu den beruflichen Kompetenzen in der Zahnmedizin.
Ausbildung und Kompetenzen im Strahlenschutz
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die erforderlichen Ausbildungen und die Kompetenzen im Röntgen von Zahnärztinnen und Zahnärzten, Fachärztinnen und Fachärzten sowie des zahnmedizinischen Personals.
Übersicht der Kompetenzen für Fachärztinnen, Fachärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte
Übersicht der Kompetenzen für zahnmedizinisches Personal
Aus und Fortbildungskonzept
Die Strahlenschutz-Sachverständige Person eines Betriebs ist für die Koordination der Aus- und Fortbildungen verantwortlich. Sie muss gewährleisten, dass jede beruflich strahlenexponierte Person zu Beginn ihrer Tätigkeit eine Strahlenschutz-Information erhält. Zudem muss sie sicherstellen, dass Tätigkeiten im Strahlenschutz nur von entsprechend instruiertem sowie aus- und fortgebildetem Personal durchgeführt werden.
Die Betriebe müssen ein betriebsinternes Aus- und Fortbildungskonzept erstellen. In diesem Konzept werden die Information, die Instruktion, die Ausbildung sowie die Fortbildung der betroffenen Mitarbeitenden geregelt. Zusätzlich müssen darin die unterschiedlichen Aufgaben im Betrieb und die entsprechenden Verantwortlichkeiten klar und verbindlich festgelegt sein.
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Weiterführende Themen
Strahlenschutzausbildung für Zahnärztinnen und Zahnärzte
Nachfolgend erfahren Sie, welche Strahlenschutzausbildungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte vorgesehen sind.
Strahlenschutzausbildung für Fachärztinnen und Fachärzte
Für die Anwendung von Röntgenstrahlen in der Zahnmedizin muss das Personal über eine entsprechende Strahlenschutzausbildung verfügen.
Strahlenschutzausbildung für Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker HF
Für die Anwendung von Röntgenstrahlen in der Zahnmedizin muss das Personal über eine entsprechende Strahlenschutzausbildung verfügen.
Strahlenschutzausbildung für Dentalassistentinnen und Dentalassistenten EFZ
Für die Anwendung von Röntgenstrahlen in der Zahnmedizin muss das Personal über eine entsprechende Strahlenschutzausbildung verfügen.
Wegleitungen für Röntgenanlagen und radioaktive Stoffe
In der Gesetzgebung sind grundsätzliche technische Anforderungen aufgeführt. Die Wegleitungen erläutern den Vollzug dieser Anforderungen im Bereich Röntgenanlagen und Umgang mit ionisierender Strahlung.
Bundesamt für Gesundheit BAG
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