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Strahlenschutzausbildung in der Zahnmedizin

Auf dieser Seite erhalten Sie Erklärungen zu den beruflichen Kompetenzen in der Zahnmedizin.

Ausbildung und Kompetenzen im Strahlenschutz

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die erforderlichen Ausbildungen und die Kompetenzen im Röntgen von Zahnärztinnen und Zahnärzten, Fachärztinnen und Fachärzten sowie des zahnmedizinischen Personals.

Übersicht der Kompetenzen für Fachärztinnen, Fachärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte

Übersicht der Kompetenzen für zahnmedizinisches Personal

Aus und Fortbildungskonzept

Die Strahlenschutz-Sachverständige Person eines Betriebs ist für die Koordination der Aus- und Fortbildungen verantwortlich. Sie muss gewährleisten, dass jede beruflich strahlenexponierte Person zu Beginn ihrer Tätigkeit eine Strahlenschutz-Information erhält. Zudem muss sie sicherstellen, dass Tätigkeiten im Strahlenschutz nur von entsprechend instruiertem sowie aus- und fortgebildetem Personal durchgeführt werden.

Die Betriebe müssen ein betriebsinternes Aus- und Fortbildungskonzept erstellen. In diesem Konzept werden die Information, die Instruktion, die Ausbildung sowie die Fortbildung der betroffenen Mitarbeitenden geregelt. Zusätzlich müssen darin die unterschiedlichen Aufgaben im Betrieb und die entsprechenden Verantwortlichkeiten klar und verbindlich festgelegt sein.

Weitere Informationen

Weiterführende Themen

Strahlenschutzausbildung für Zahnärztinnen und Zahnärzte

Nachfolgend erfahren Sie, welche Strahlenschutzausbildungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte vorgesehen sind.

Strahlenschutzausbildung für Fachärztinnen und Fachärzte

Für die Anwendung von Röntgenstrahlen in der Zahnmedizin muss das Personal über eine entsprechende Strahlenschutzausbildung verfügen.

Strahlenschutzausbildung für Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker HF

Für die Anwendung von Röntgenstrahlen in der Zahnmedizin muss das Personal über eine entsprechende Strahlenschutzausbildung verfügen.

Strahlenschutzausbildung für Dentalassistentinnen und Dentalassistenten EFZ

Für die Anwendung von Röntgenstrahlen in der Zahnmedizin muss das Personal über eine entsprechende Strahlenschutzausbildung verfügen.

Wegleitungen für Röntgenanlagen und radioaktive Stoffe

In der Gesetzgebung sind grundsätzliche technische Anforderungen aufgeführt. Die Wegleitungen erläutern den Vollzug dieser Anforderungen im Bereich Röntgenanlagen und Umgang mit ionisierender Strahlung.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern