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Strahlenschutzausbildung für Zahnärztinnen und Zahnärzte

Nachfolgend erfahren Sie, welche Strahlenschutzausbildungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte vorgesehen sind.

Zahnarztdiplom (MA 12)

Die Strahlenschutzausbildung für Zahnärztinnen und Zahnärzte ist in der Grundausbildung zum Erlangen des Eidgenössischen Zahnarztdiploms integriert. Als Nachweis der notwendigen Ausbildung im Strahlenschutz für die Anwendung am Menschen und um als Strahlenschutz-Sachverständige/r von Anlagen zu zahnärztlichen Zwecken für intra- und extraoralen, diagnostische Anwendungen (Inklusive Orthopantomografie und Fernröntgen) im Niedrigdosisbereich zu fungieren gilt:

  • ein als gleichwertig anerkanntes ausländisches Zahnarztdiplom
  • das eidgenössische Zahnarztdiplom

Ausländisches Zahnarztdiplom

Ist das ausländische Zahnarztdiplom von der Medizinalberufekommission MEBEKO anerkannt, setzt dies auch die notwendige Ausbildung im Strahlenschutz voraus und erlaubt es, als Strahlenschutz-Sachverständige/r von Anlagen zu zahnärztlichen Zwecken für intra- und extraorale, diagnostische Anwendungen (inklusive Orthopantomografie und Fernröntgen) im Niedrigdosisbereich zu fungieren. Es müssen keine weiteren Strahlenschutzkurse besucht werden.

Digitale Volumentomographie (DVT) (MA13)

Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen für Anwendungen mit DVT und um als Strahlenschutz-Sachverständige für diese Anwendungen fungieren zu können eine Ausbildung im Strahlenschutz für DVT absolvieren.

Die Ausbildung besteht aus zwei Teilen:

  • Ausbildung in allen fachlichen und zahnmedizinischen Aspekten (vier Tage)
  • Ausbildung in allen technischen und gerätespezifischen Aspekten. Dieser Teil der Ausbildung erfolgt durch eine Röntgenfirma (ein Tag)

Diese Ausbildung wird zusätzlich zur Grundausbildung (mit integrierter Strahlenschutzausbildung für intraorale Aufnahmetechniken und OPT/Fernröntgen) verlangt.

Kursorte

Strahlenschutzfortbildung in der Zahnmedizin

Nach dem Absolvieren einer Ausbildung im Strahlenschutz wird mindestens alle fünf Jahre eine obligatorische Fortbildung verlangt. Für Zahnärztinnen und Zahnärzte sieht die Fortbildungspflicht folgendermassen aus:

Weitere Informationen über die Fortbildung finden Sie auf der BAG-Seite «Fortbildung im Strahlenschutz».

Auf der Seite  «Strahlenschutz: Häufig gestellte Fragen (FAQ)» finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen.

Weitere Informationen

Weiterführende Themen

Fortbildung im Strahlenschutz

Personen, die Umgang mit ionisierender Strahlung haben oder dieser ausgesetzt sein können, müssen entsprechend ihrer Verantwortung und Tätigkeiten nebst der notwendigen Ausbildung im Strahlenschutz, sich mindestens alle 5 Jahre im Strahlenschutz fortbilden. Die genauen Anforderungen an die Fortbildungen finden Sie hier.

Strahlenschutz: Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Haben Sie Fragen zur Situation in der Ukraine? Oder zur Fortbildung im Strahlenschutz? Hier haben wir Antworten zusammengestellt. Sie können im Suchfenster ein Stichwort eintragen oder durch die Kategorien navigieren.

Medizinalberufekommission (MEBEKO)

Wir informieren Sie über die Aufgaben/Kompetenzen und die Zusammensetzung der Medizinalberufekommission (MEBEKO).

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern