Strahlenschutzausbildung für Fachärztinnen und Fachärzte
Nachfolgend erfahren Sie mehr über die interdisziplinäre DVT-Ausbildung in der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und Oto-Rhino-Laryngologie.
Fachärztinnen und Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie oder Oto-Rhino-Laryngologie müssen für Anwendungen mit Digitalen Volumentomografen im Niedrigdosisbereich ein Fähigkeitsprogramm «Digitale Volumentomographie in der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und Oto-Rhino-Laryngologie (SGMKG/SGORL)» absolvieren.
Weitere Informationen zum Fähigkeitsprogramm
SIWF - FMH - ISFM
Fähigkeitsprogramm für Digitale Volumentomographie in der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und Oto-Rhino-Laryngologie (SGMKG/SGORL)
Erlangung des Fähigkeitsausweises
Zur Erlangung des Fähigkeitsausweises müssen zwei Module absolviert werden:
- Theoretische Sachverständigenausbildung «Strahlenschutz für CBCT/DVT» der Schweizerische Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie SGMKG und der Schweizerische Gesellschaft für Oto-, Rhino-, Laryngologie SGORL.
Nach erfolgreichem Abschluss dieser Ausbildung kann zusätzlich die Funktion als Strahlenschutz-Sachverständige ausgeübt werden. Weitere Informationen und Kursdaten können auf der Webseite der SGORL oder der Webseite der SGMKG entnommen werden. - Praktische Weiterbildung an einer anerkannten Weiterbildungsstätte für den Facharzt ORL bzw. MKG-Chirurgie, Radiologie oder in einer akkreditierten Praxis.
Diese Weiterbildung beinhaltet die Anfertigung von ca. 20 CBCT/DVT Aufnahmen mit einem akkreditierten Weiterbildner.
Fachgesellschaften
SGMKG – Schweizerische Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
Fähigkeitsausweis Strahlenschutz CBCT/DVT der SGMKG/SGORL
SGORL – Schweizerische Gesellschaft für Oto-Rhino-Laryngologie, Hals- und Gesichtschirurgie
Fähigkeitsausweis Strahlenschutz CBCT/DVT SGMKG/SGORL
Fortbildung im Strahlenschutz
Nach dem Absolvieren einer Ausbildung im Strahlenschutz wird mindestens alle 5 Jahre eine obligatorische Fortbildung verlangt. Für die untenstehenden Berufsgruppen sieht die Fortbildungspflicht folgendermassen aus:
Weitere Informationen über die Fortbildung finden Sie auf der BAG-Seite «Fortbildung im Strahlenschutz».
Auf der Seite «Strahlenschutz: Häufig gestellte Fragen (FAQ)» finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen.
Weitere Informationen
Inhaltsverzeichnis
Weiterführende Themen
Fortbildung im Strahlenschutz
Personen, die Umgang mit ionisierender Strahlung haben oder dieser ausgesetzt sein können, müssen entsprechend ihrer Verantwortung und Tätigkeiten nebst der notwendigen Ausbildung im Strahlenschutz, sich mindestens alle 5 Jahre im Strahlenschutz fortbilden. Die genauen Anforderungen an die Fortbildungen finden Sie hier.
Strahlenschutz: Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Haben Sie Fragen zur Situation in der Ukraine? Oder zur Fortbildung im Strahlenschutz? Hier haben wir Antworten zusammengestellt. Sie können im Suchfenster ein Stichwort eintragen oder durch die Kategorien navigieren.
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