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Fortbildung im Strahlenschutz

Personen, die Umgang mit ionisierender Strahlung haben oder dieser ausgesetzt sein können, müssen entsprechend ihrer Verantwortung und Tätigkeiten nebst der notwendigen Ausbildung im Strahlenschutz, sich mindestens alle 5 Jahre im Strahlenschutz fortbilden. Die genauen Anforderungen an die Fortbildungen finden Sie hier.

Nach absolvieren einer Ausbildung im Strahlenschutz wird mindestens alle 5 Jahre eine obligatorische Fortbildung verlangt. Mit dem Besuch einer Fortbildung soll sichergestellt werden, dass die erlernten Strahlenschutz-Kompetenzen erhalten und aktualisiert werden.

Die Fortbildungen müssen so organisiert werden, dass möglichst berufsrelevante Themen anhand von praktischen Beispielen abgedeckt werden. Dabei müssen mindestens zwei der folgenden drei Fortbildungsinhalte behandelt werden:

  • Repetition von Inhalten der Strahlenschutzgrundausbildung
  • Aktualisierung der Strahlenschutzkenntnisse aufgrund neuer Entwicklungen
  • Umsetzung von Erkenntnissen aus dem Betrieb oder von Massnahmen nach Ereignissen und Störfällen

Als Fortbildung gelten nicht nur speziell zu diesem Zweck angebotene Kurse von Aus- und Fortbildungsinstitutionen, sondern auch interne Veranstaltungen, zum Beispiel durch den Einbezug einer Medizinphysikerin oder eines Medizinphysikers oder Konferenzen und Seminare, in welchen der Strahlenschutz entsprechend thematisiert wird.

Einige Beispiele für mögliche Fortbildungen:

  • Online E-Learning, Tutorials, Videos;
  • Betriebsinterne Fortbildung;
  • Praktische Fortbildungen;
  • Kurs in Strahlenschutzschule;
  • Fortbildung innerhalb Fachgesellschaft.

Anerkennungspflichtige/nicht-anerkennungspflichtige Fortbildungen

Bei der Fortbildungspflicht wird zwischen einer von der Anerkennungsbehörde anerkannten Fortbildung und einer nicht-anerkannten Fortbildung unterschieden. Von Berufsgruppen mit Tätigkeiten, welche einem erhöhten Gefährdungspotential ausgesetzt sind, wird eine anerkannte Fortbildung gefordert.

Die folgende Tabelle zeigt, welche Berufsgruppen eine Fortbildung besuchen müssen.

Die erlaubten Tätigkeiten dürfen nur ausgeübt werden, solange der notwendige Nachweis der Aus- und Fortbildung erbracht wird. Der/die Bewilligungsinhaber/in ist verantwortlich für das Erstellen eines betriebsinternen Konzeptes (wie die Ausbildung und Fortbildung im Strahlenschutz der Betriebsangehörigen absolviert und überprüft wird).

Anerkannte Fortbildungsinstitute

Die folgenden Fortbildungsinstitute bieten vom BAG anerkannte Fortbildungen an:

Häufige Fragen (FAQ)

Haben Sie noch Fragen zur Fortbildung im Strahlenschutz? Auf der Seite Strahlenschutz: Häufig gestellte Fragen (FAQ) haben wir Antworten zusammengestellt.

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern