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Strahlenschutzausbildung für Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker HF

Hier finden Sie die Informationen über die notwendige Ausbildung im Strahlenschutz für Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker für die entsprechenden Röntgenanlagen zu zahnmedizinischen Zwecken.

Mit dem Erhalt des Titels als Dentalhygienikerin und Dentalhygieniker HF ist der Nachweis der notwendigen Ausbildung für die Anwendung am Menschen für intra- und extraorale Aufnahmetechniken (OPT und Fernröntgen) im Niedrigdosisbereich erbracht.

Ausländische Titel als Dentalhygienikerin und Dentalhygieniker

Personen mit einer ausländischen Ausbildung, die in der Schweiz eine Anstellung als DH anstreben, benötigen eine vom Schweizerischen Roten Kreuz SRK anerkannte Ausbildung. Mit der Anerkennung bestätigt das SRK, dass das ausländische Diplom bzw. der Ausweis einem schweizerischen Diplom oder Ausweis gleichwertig ist. Die Prüfung und Beurteilung der Anerkennung (Gleichwertigkeit) erfolgt nach den Kriterien der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen.

Gesuche um Anerkennung müssen direkt beim Schweizerischen Roten Kreuz SRK eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des SRK.

Digitale Volumentomographen (DVT) (MP11)

Für die Anwendung von digitalen Volumentomographen im Niedrigdosisbereich benötigen Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker eine zusätzliche Ausbildung.

Ausbildungsinstitute

Die folgenden Ausbildungsinstitute bieten vom BAG anerkannte Kurse an:

Fortbildung im Strahlenschutz

Nach dem Absolvieren einer Ausbildung im Strahlenschutz wird mindestens alle 5 Jahre eine obligatorische Fortbildung verlangt. Für Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker sieht die Fortbildungspflicht folgendermassen aus:

Weitere Informationen über die Fortbildung finden Sie auf der BAG-Seite «Fortbildung im Strahlenschutz».

Auf der Seite  «Strahlenschutz: Häufig gestellte Fragen (FAQ)» finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen.

Weitere Informationen

Weiterführende Themen

Fortbildung im Strahlenschutz

Personen, die Umgang mit ionisierender Strahlung haben oder dieser ausgesetzt sein können, müssen entsprechend ihrer Verantwortung und Tätigkeiten nebst der notwendigen Ausbildung im Strahlenschutz, sich mindestens alle 5 Jahre im Strahlenschutz fortbilden. Die genauen Anforderungen an die Fortbildungen finden Sie hier.

Strahlenschutz: Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Haben Sie Fragen zur Situation in der Ukraine? Oder zur Fortbildung im Strahlenschutz? Hier haben wir Antworten zusammengestellt. Sie können im Suchfenster ein Stichwort eintragen oder durch die Kategorien navigieren.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern