Strahlenschutzausbildung für Dentalassistentinnen und Dentalassistenten EFZ (MP 12)
Hier finden Sie die Informationen über die notwendige Ausbildung im Strahlenschutz für Dentalassistentinnen und Dentalassistenten für die entsprechenden Röntgenanlagen zu zahnmedizinischen Zwecken.
Mit dem Erhalt des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) als Dentalassistent/in (DA) ist der Nachweis der notwendigen Ausbildung für intraorale Röntgenuntersuchungen erbracht. Damit hat man die Berechtigung zur Anwendung von intraoralen Techniken im zahnärztlichen Bereich im Niedrigdosisbereich unter der verantwortlichen Leitung einer sachverständigen Zahnärztin oder eines sachverständigen Zahnarztes. Davon ausgeschlossen sind Orthopantomografen (OPT), Fernröntgen und digitale Volumentomographie (DVT).
Zum Erlangen der notwendigen Ausbildung für die Anwendungen von OPT/Fernröntgen und extraorale Aufnahmen (DVT) im Niedrigdosisbereich ist der Besuch von zusätzlichen, vom BAG anerkannten, Kursen Voraussetzung.
Ausländische Ausbildung als Dentalassistent/in (DA)
Personen mit einer ausländischen Ausbildung, die in der Schweiz eine Anstellung als DA anstreben, benötigen eine vom Staatssekretariat für Forschung, Bildung und Innovation SBFI anerkannte Ausbildung. Mit der Anerkennung bestätigt das SBFI, dass das ausländische Diplom bzw. der Ausweis einem schweizerischen Diplom oder Ausweis gleichwertig ist. Die Prüfung und Beurteilung der Anerkennung (Gleichwertigkeit) erfolgt nach den Kriterien der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen.
Gesuche um Anerkennung müssen direkt beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des SBFI. Innerhalb dieses Anerkennungsverfahren kann, wenn notwendig, die Röntgenberechtigung für intraorale Aufnahmen ähnlich einer DA EFZ erworben werden.
Röntgenkurse für DA ohne Röntgenberechtigung
Die folgenden Ausbildungsstätten bieten vom BAG anerkannte Kurse zum Erwerb der Röntgenberechtigung für intraorale Aufnahmen für DA an:
- Centro Professionale Sociosanitario Lugano
- Dentaltraining GmbH
- Dilearning
- Ecole Professionelle «Assistant-e Dentaire CFC » du Valais
- HWS Huber Widemann Schule
- prodental
Strahlenschutsausbildung - OPT/Fernröntgen (MP13)
Für die Aufnahmetechniken OPT und Fernröntgen benötigen DA nach der beruflichen Grundausbildung eine zusätzliche Ausbildung im Strahlenschutz.
Diese Ausbildung umfasst 16 Unterrichtseinheiten.
Zusätzlich zur theoretischen und praktischen Ausbildung müssen 30 Orthopantomografien (OPT) und, sofern das Zusatzmodul «Fernröntgen» besucht wird, 20 Schädel-Untersuchungen per Testat nachgewiesen werden, bevor die Ausbildung abgeschlossen werden kann.
Ausbildungsinstitute
Die folgenden Ausbildungsinstitute bieten vom BAG anerkannte Kurse an:
Strahlenschutzausbildung - Digitale Volumentomographie (DVT) (MP14)
Für die Anwendung von digitalen Volumentomographen im Niedrigdosisbereich benötigen DA mit Röntgenberechtigung eine zusätzliche Ausbildung.
Die DVT-Ausbildung umfasst insgesamt 16 Unterrichtseinheiten und beinhaltet auch eine praktische Ausbildung, bei der mindestens 20 DVT-Untersuchungen am eigenen Arbeitsplatz durchgeführt werden müssen.
Ausbildungsinstitute
Die folgenden Ausbildungsinstitute bieten vom BAG anerkannte Kurse an:
DVT-Ausbildung für medizinische Praxisassistentinnen / Praxisassistenten (MPA)
MPA mit Röntgenberechtigung für Thorax und Extremitäten haben die Möglichkeit, eine zusätzliche Ausbildung für die Anwendung von digitalen Volumentomographen (DVT) im Niedrigdosisbereich zu absolvieren.
Fortbildung im Strahlenschutz
Nach dem Absolvieren einer Ausbildung im Strahlenschutz wird mindestens alle 5 Jahre eine obligatorische Fortbildung verlangt. Der Fortbildungsumfang gestaltet sich wie folgt:
Weitere Informationen über die Fortbildung finden Sie auf der BAG-Seite «Fortbildung im Strahlenschutz».
Auf der Seite «Strahlenschutz: Häufig gestellte Fragen (FAQ)» finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen.
Weitere Informationen
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Weiterführende Themen
Fortbildung im Strahlenschutz
Personen, die Umgang mit ionisierender Strahlung haben oder dieser ausgesetzt sein können, müssen entsprechend ihrer Verantwortung und Tätigkeiten nebst der notwendigen Ausbildung im Strahlenschutz, sich mindestens alle 5 Jahre im Strahlenschutz fortbilden. Die genauen Anforderungen an die Fortbildungen finden Sie hier.
Strahlenschutz: Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Haben Sie Fragen zur Situation in der Ukraine? Oder zur Fortbildung im Strahlenschutz? Hier haben wir Antworten zusammengestellt. Sie können im Suchfenster ein Stichwort eintragen oder durch die Kategorien navigieren.
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