Wegleitungen für Röntgenanlagen und radioaktive Stoffe
In der Gesetzgebung sind grundsätzliche technische Anforderungen aufgeführt. Die folgenden Wegleitungen erläutern den Vollzug dieser Anforderungen im Bereich Röntgenanlagen und radioaktive Stoffe.
BAG-Wegleitungen
Die Wegleitungen richten sich primär an Inhaberinnen und Inhaber einer Bewilligung für den Umgang mit ionisierender Strahlung und Strahlenschutz-Sachverständige (siehe Rechtlicher Stellenwert). Nachfolgend sind die Themenbereiche aufgelistet, welche von den Wegleitungen abgedeckt werden. Die Wegleitungen werden laufend aktualisiert und ergänzt. Zurzeit werden die Dokumente ausserdem grafisch überarbeitet.
Ergänzende Informationen, Leitfäden und Hilfsdokumente für die Bereiche Röntgenanlagen, radioaktive Stoffe sowie Aus- und Fortbildung stehen ebenfalls zur Verfügung.
Themenbereiche Wegleitungen
Ergänzende Informationen und Hilfsdokumente
Rechtlicher Stellenwert
Diese Wegleitungen sind eine Vollzugshilfe des BAG als Aufsichtsbehörde für Strahlenschutz und richten sich primär an die Bewilligungsinhaber/innen und Strahlenschutz-Sachverständigen. Sie konkretisieren Anforderungen aus dem Strahlenschutzrecht und entsprechen dem Stand von Wissenschaft und Technik. Berücksichtigen die Bewilligungsinhaber/innen bzw. Strahlenschutz-Sachverständigen diese Wegleitungen, so können sie davon ausgehen, dass sie das Strahlenschutzrecht rechtskonform vollziehen.
BAG-App NuklidCalc
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Faktenblätter
Die Faktenblätter richten sich nicht nur an Bewilligungsinhaberinnen und -inhaber, sondern auch an Personen, welche in ihrer täglichen Arbeit oder privat von ionisierender Strahlung betroffen sein können. Dazu gehören zum Beispiel:
- Personen, die mit radiologischen Altlasten in Berührung kommen können (z. B. Uhrmacher, Sammler von historischen Uhren, Elektronikgeräten oder Armeematerialien)
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pathologieinstituten, Krematorien und Bestattungsunternehmen
Faktenblatt - Radioaktive Mineralien
Umgang mit radioaktiven Mineralien
Faktenblatt - Radiumhaltige Uhren
Umgang mit radiumhaltigen Uhren und Uhrenbestandteilen
Faktenblatt - Schutz des Personals von Bestattungsunternehmen und Krematorien
Schutz des Personals von Bestattungsunternehmen und Krematorien vor Gefährdung durch ionisierende Strahlung
Informationsblatt für die Bevölkerung
Öffentliche Information zum Vorgehen bei einem Fund von radioaktivem Material
Weitere Informationen
Inhaltsverzeichnis
Bundesamt für Gesundheit BAG
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern



