Strahlenschutzausbildung für den Umgang mit radioaktiven Quellen
Der Strahlenschutz-Sachverstand für den Umgang mit radioaktiven Quellen kann durch den Besuch eines anerkannten Kurses erworben werden. Weitere Informationen zu den verschiedenen Kursen finden Sie hier.
Die Strahlenschutz-sachverständige Person, die für eine Bewilligung für den Umgang mit geschlossenen oder offenen radioaktiven Quellen verantwortlich ist, muss ihre Fachkenntnisse nachweisen. Dies erfolgt durch den Besuch eines für die entsprechenden Tätigkeiten anerkannten Strahlenschutzkurses. In der folgenden Tabelle sind die anerkannten Kurse und Kursanbieter aufgeführt.
Für den Umgang mit offenen radioaktiven Quellen bieten das PSI (Kurs 875) und das IRA auch einwöchige Kurse an. Diese Ausbildung richtet sich zum Beispiel an Personen, welche Umgang mit offenen radioaktiven Quellen haben, aber nicht die Funktion der Strahlenschutz-sachverständigen Person ausüben werden.
Fortbildung im Strahlenschutz
Nach absolvieren einer Ausbildung im Strahlenschutz wird mindestens alle 5 Jahre eine obligatorische Fortbildung verlangt. Für die verschiedenen Berufsgruppen sieht die Fortbildungspflicht folgendermassen aus:
Zusätzliche Informationen über die Fortbildung finden Sie auf der BAG-Seite «Fortbildung im Strahlenschutz».
Weitere Informationen
Bundesamt für Gesundheit BAG
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern