Strahlenschutzausbildung für den Transport von radioaktiven Materialien
Der Strahlenschutz-Sachverstand für den Transport von radioaktiven Materialien kann durch den Besuch eines anerkannten Kurses erworben werden. Informationen zu den verschiedenen Kursen finden Sie hier.
Ein Unternehmen, das radioaktive Materialien transportiert, benötigt dafür eine Bewilligung. Um eine Bewilligung erhalten, muss das Unternehmen mindestens eine Person mit einer Strahlenschutzausbildung (Strahlenschutz-Sachverständige) und ein/e Gefahrgutbeauftragte/r gemäss Verordnung über Gefahrgutbeauftragte für die Beförderung gefährlicher Güter auf Strasse, Schiene und Gewässern (Gefahrgutbeauftragtenverordnung, GGBV) ausweisen.
Je nach Tätigkeit unterscheiden sich die Anforderungen an die Strahlenschutz-sachverständige Person. Die verschiedenen Ausbildungen, die in der Schweiz angeboten werden, finden Sie in den untenstehenden Tabellen.
Die eingesetzten Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer müssen Ihrerseits eine Ausbildung im Strahlenschutz (ADR Aufbaukurs, Klasse 7) absolviert haben. In diesem Kurs lernen sie unter anderem, wie radioaktive Materialien gemäss ADR transportiert werden müssen und was im Falle eines Unfalls zu unternehmen ist.
Ausbildungen
Strahlenschutz-Sachverständige
Gefahrgutbeauftragte
Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer
Weitere Informationen
Bundesamt für Gesundheit BAG
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern