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Ausbildung im Strahlenschutz im OP-Bereich

Auf dieser Seite erhalten Sie Erklärungen zu den beruflichen Kompetenzen im Strahlenschutz im chirurgischen und interventionellen Bereich.

Fachärztinnen und Fachärzte

Das Eidgenössische Arztdiplom oder ein als gleichwertig anerkanntes ausländisches Arztdiplom berechtigt Fachärztinnen und Fachärzte, Röntgenaufnahmen im Niedrigdosisbereich (z. B. Thorax und Extremitäten) zu rechtfertigen, durchzuführen und zu befunden.

Für Anwendungen im mittleren Dosisbereich und Hochdosisbereich im jeweiligen Einsatzbereich sind ein entsprechender Weiterbildungstitel und ggf. Schwerpunkt sowie ein Fähigkeitsausweis erforderlich.

Facharzttitel, Schwerpunkte und erforderliche Fähigkeitsausweise

Weitere Informationen über die erforderlichen Weiterbildungstitel, Schwerpunkte und Fähigkeitsausweise im Strahlenschutz finden Sie auf der Internetseite des SIWF.

Medizinisches Personal

Nach Abschluss einer anerkannten Strahlenschutz-Ausbildung sowie einer erforderlichen Instruktion zur Bedienung dürfen die folgenden Berufsgruppen unter direkter Aufsicht einer im entsprechenden Tätigkeitsbereich sachverständigen Fachärztin oder eines Facharztes Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung bedienen und ionisierende Strahlung am Menschen im Hochdosisbereich, mittleren Dosisbereich und im Niedrigdosisbereich anwenden:

Diplomierte Operationfachpersonen HF / Diplomierte Pflegefachpersonen FH/ HF (MP 15)

Nach Abschluss der MP 15-Ausbildung sind Absolventinnen und Absolventen befähigt, verantwortungsvolle Aufgaben im Strahlenschutz zu übernehmen. Dazu gehört die Bedienung von Durchleuchtungsanlagen unter direkter Aufsicht einer im entsprechenden Tätigkeitsbereich sachverständigen Fachärztin oder eines Facharztes im Hochdosisbereich, im mittleren Dosisbereich und im Niedrigdosisbereich. Zudem sind sie in der Lage, andere Personen fundiert im Strahlenschutz zu informieren.

Die MP 15-Ausbildung kann bereits während der höheren Berufsbildung zur dipl. Fachperson Operationstechnik HF absolviert werden. Auch diplomierte Pflegefachpersonen HF oder FH haben die Möglichkeit, diese Ausbildung zu absolvieren.

Ausbildungsinstitute

Die folgenden Ausbildungssinstitute bieten vom BAG anerkannte Kurse an:

Operationspersonal (MP 15A)

Die Bedienung von Durchleuchtungsanlagen werden häufig von der Berufsgruppe «Fachpersonen Operationslagerung» übernommen. Um diese Tätigkeiten fachgerecht ausführen zu können, besteht die Möglichkeit, die Strahlenschutz-Ausbildung MP 15A zu absolvieren. Diese Ausbildung fördert die Optimierung der Arbeitsabläufe und stärkt den Schutz von beruflich strahlenexponierten Personen, die während Untersuchungen oder Eingriffen ionisierender Strahlung ausgesetzt sind, sowie von Patientinnen und Patienten. Sie gewährleistet einen sicheren und korrekten Umgang mit Durchleuchtungsanlagen.

Voraussetzung für die Teilnahme an der MP 15A-Ausbildung ist eine mindestens sechsmonatige Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich.

Nach Abschluss der MP 15A-Ausbildung sind die Absolventinnen und Absolventen befähigt, unter direkter Aufsicht einer im entsprechenden Tätigkeitsbereich sachverständigen Fachärztin oder eines Facharztes Durchleuchtungsanlagen im Hochdosisbereich, im mittleren Dosisbereich und im Niedrigdosisbereich zu bedienen und ionisierende Strahlung anzuwenden.

Ausbildungsinstitute

Das folgende Ausbildungssinstitut bietet vom BAG anerkannte Kurse an:

Fortbildung im Strahlenschutz

Nach dem Absolvieren einer Ausbildung im Strahlenschutz wird mindestens alle 5 Jahre eine obligatorische Fortbildung verlangt. Für die folgenden Berufsgruppen sieht die Fortbildungspflicht folgendermassen aus:

Umfang der Fortbildungspflicht

Weiterführende Themen

Strahlenschutzausbildung für dipl. Radiologiefachfrau/-mann HF und Bachelor of Science in medizinisch-technischer Radiologie

Die in der Schweiz ausgebildeten Radiologiefachpersonen HF/FH erhalten die Strahlenschutz Sachkunde im Bereich Radiologie, Nuklearmedizin und Radioonkologie mit Abschluss der Grundausbildung.

Strahlenschutz: Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Haben Sie Fragen zur Situation in der Ukraine? Oder zur Fortbildung im Strahlenschutz? Hier haben wir Antworten zusammengestellt. Sie können im Suchfenster ein Stichwort eintragen oder durch die Kategorien navigieren.

Wegleitungen für Röntgenanlagen und radioaktive Stoffe

In der Gesetzgebung sind grundsätzliche technische Anforderungen aufgeführt. Die Wegleitungen erläutern den Vollzug dieser Anforderungen im Bereich Röntgenanlagen und Umgang mit ionisierender Strahlung.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern