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Medienmitteilungen

  • 12. September 2025

    Publikationshinweis: Ausgleichsfonds bei Grossereignissen

    An seiner Sitzung vom 12. September 2025 hat der Bundersrat die Änderung von Artikel 95a der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens und den Entwurf des Erlasses über den Ausgleichsfonds bei Grossereignissen verabschiedet. Artikel 95a UVV legt den Prämienzuschlag fest, der bei Schliessung des Fonds zur Deckung der Kosten eines Grossereignisses erhoben wird.

  • 12. September 2025

    Prämienverbilligung: Gegenvorschlag zur Volksinitiative tritt in Kraft

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. September 2025 das Inkrafttreten des indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien» beschlossen. Ab 1. Januar 2026 müssen die Kantone einen Mindestbeitrag zur Finanzierung der Prämienverbilligung leisten. Dadurch wird sichergestellt, dass sich die Prämienverbilligungen im gleichen Masse wie die Prämien entwickeln und die finanzielle Belastung für die Haushalte tragbar bleibt. Die Kantone müssen zudem ein Sozialziel festlegen und bestimmen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen der Versicherten höchstens ausmachen darf.

  • 12. September 2025

    Seltene Krankheiten: Bundesrat will Gesundheitsversorgung nachhaltig verbessern

    In der Schweiz leben gemäss Schätzungen 650’000 Menschen mit einer seltenen Krankheit. Der Bundesrat möchte mit einer neuen gesetzlichen Grundlage die Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung dieser Menschen verbessern. Das neue Gesetz soll eine Basis für die nachhaltige Finanzierung der Erfassung, Aufbereitung und Verbreitung gesundheitsbezogener Informationen zu seltenen Krankheiten schaffen. An seiner Sitzung vom 12. September 2025 hat der Bundesrat dazu das Vernehmlassungsverfahren eröffnet.

  • 11. September 2025

    Sepsis – eine unterschätzte Gefahr für Gesundheit und Leben

    In der Schweiz werden jährlich über 20’000 Patientinnen und Patienten in einem Akutspital behandelt, bei denen eine Sepsis diagnostiziert wird. Knapp ein Fünftel davon – rund 4'000 Personen jedes Jahr – versterben im Spital. Sepsis ist eine ausser Kontrolle geratene Reaktion des Körpers auf eine Infektion, die zur Schädigung von lebenswichtigen Organen führt. Es handelt sich um einen ebenso schwerwiegenden und häufigen medizinischen Notfall wie ein Schlaganfall oder Herzinfarkt. Die Zahlen sind einem wissenschaftlichen Bericht über Sepsis-Fälle in der Schweiz zu entnehmen, der heute im Rahmen des nationalen Sepsis-Programms erscheint. Das Sepsis-Programm wird von der Eidg. Qualitätskommission (EQK) finanziert. Gleichzeitig haben Fachpersonen und Betroffene im Rahmen des Programms eine Erklärung lanciert, in der sie sich für gemeinsame Massnahmen gegen die Sepsis-Gefahr verpflichten.

  • 9. September 2025

    Die Aufnahme der Podologie in die obligatorische Krankenpflegeversicherung wird insgesamt positiv beurteilt

    Seit dem 1. Januar 2022 sind Podologinnen und Podologen sowie Organisationen der Podologie als Leistungserbringer der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für Behandlungen zur Vermeidung von Komplikationen bei Diabetesbetroffenen zugelassen. Diese Regelung wurde nun einer Evaluation unterzogen, die insgesamt eine positive Einschätzung abgibt, die aber auch mehrere Optimierungsvorschläge vorbringt.

  • 4. September 2025

    Der Bundesrat will die Finanzierung der Auskunftstelle für Vergiftungen langfristig sichern

    Die nationale Auskunftsstelle für Vergiftungen, Tox Info Suisse, erbringt wichtige Dienstleistungen für Private und Fachpersonen bei Vergiftungen. Die Finanzierung der Auskunftsstelle ist jedoch nicht ausreichend geregelt. Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 3. September 2025 dafür ausgesprochen, dass die während Jahrzehnten bewährte Finan­zierung durch Private und die öffentliche Hand gefestigt werden soll. Die Aufgabe von Tox Info wird nicht in Frage gestellt. Ziel ist die Beteiligung der Privatwirtschaft an der Finanzierung und am Betrieb der Auskunftsstelle. Dies kann über eine Vereinbarung mit den betroffenen Branchen oder mittels Gesetzesanpassung geschehen.

  • 3. September 2025

    Revision des Heilmittelgesetzes: Medikationssicherheit wird erhöht

    Das Heilmittelgesetz soll gewährleisten, dass in der Schweiz nur qualitativ hochwertige, sichere und wirksame Heilmittel in Verkehr gebracht werden. Mit einer Revision des Gesetzes will der Bundesrat die Digitalisierung im Behandlungsprozess fördern und damit die Medikationssicherheit erhöhen. Zudem werden Arzneimittel für neuartige Therapien klarer reguliert, um den Zugang der Bevölkerung zu innovativen Behandlungsformen zu verbessern. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Gesetzesrevision an seiner Sitzung vom 3. September 2025 zuhanden des Parlaments verabschiedet.

  • 3. September 2025

    Aufnahme von im Ausland wohnhaften Versicherten in den Risikoausgleich: Vernehmlassung zu Verordnungsanpassung

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. September 2025 die Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über die Umsetzung des Risikoausgleichs in der Krankenversicherung (VORA) eröffnet. Anlass dafür sind zwei Neuerungen: Das Parlament hat am 14. Juni 2024 beschlossen, im revidierten Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) auch Versicherte mit Wohnsitz im Ausland in den Risikoausgleich einzubeziehen. Zudem hat das Schweizer Volk am 24. November 2024 der Vorlage zur einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen zugestimmt. Beide Entscheide erfordern Anpassungen der VORA. Die Vernehmlassung dauert bis zum 3. Dezember 2025.

  • 20. August 2025

    Epidemiengesetz: Revision bringt Verbesserungen im Umgang mit Gesundheitskrisen

    Der Bundesrat will die Bevölkerung besser vor künftigen Pandemien schützen. Zu diesem Zweck schlägt er eine Änderung des Epidemiengesetzes vor. Mit der Revision sollen die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen optimiert und Bedrohungen durch übertragbare Krankheiten und Antibiotikaresistenzen wirksam bekämpft werden. Insbesondere wird die Kompetenzverteilung auf allen staatlichen Ebenen geklärt. Der Bundesrat hat die Botschaft an seiner Sitzung vom 20. August 2025 ans Parlament überwiesen.

  • 20. August 2025

    Gebühr für Behandlung in Spitalnotaufnahme: Bundesrat lehnt Vorlage ab

    Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass eine Gebühr für die Behandlung in der Spitalnotaufnahme die Notaufnahmen nicht entlasten würde. Dies teilt er am 20. August 2025 in seiner Antwort an den von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats veröffentlichten Bericht zur parlamentarischen Initiative 17.480 «Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme» mit. Die Vorlage würde den Kantonen die Kompetenz erteilen, bei jeder Konsultation der Spitalnotaufnahme einen Zuschlag von höchstens 50 Franken auf den Selbstbehalt der Patientinnen und Patienten zu erheben. Der Bundesrat beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.

  • 20. August 2025

    Publikationshinweis: Vergütung von Arzneimitteln für krebskranke Kinder

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. August 2025 den Bericht «Vergütung von Arzneimitteln für krebskranke Kinder II» in Erfüllung des Postulats 18.4098 Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR vom 25. Oktober 2018 genehmigt.

  • 19. August 2025

    Zweiter Monitoringbericht zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie

    2021 verabschiedete der Bundesrat den Wechsel vom Delegations- zum Anordnungsmodell für die psychologische Psychotherapie, um den Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen zu verbessern und eine angemessene Versorgung sicherzustellen. 2022 trat die Änderung in Kraft. Bei diesem Wechsel kam es zu jährlichen Mehrkosten von durchschnittlich 131 Millionen Franken in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Dies zeigt der zweite Monitoringbericht zur Neuregelung der psychologischen Psychotherapie. Die Ursachen für die Kostenzunahme sind vielfältig. Ein Drittel davon sind Tarifeffekte.

  • 12. August 2025

    Betriebseinstellung Krankenkasse KLuG per Ende 2025: Versichertenschutz ist gewährleistet

    Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) entzieht dem Verein KLuG Krankenversicherung die Bewilligung zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung per 31. Dezember 2025. Zum Schutz der rund 9300 Versicherten hat das BAG die Krankenkasse für insolvent erklärt. Damit wird der Insolvenzfonds aktiviert, der gewährleistet, dass die Leistungen der Versicherten vergütet werden, sobald die KLuG nicht mehr allen Verpflichtungen nachkommen kann. Für das nächste Jahr wird allen Versicherten im Herbst ein Angebot zum Wechsel in die Helsana Versicherungen AG unterbreitet. Die Versicherten können auch zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Für die Wahl haben sie bis Ende Jahr Zeit. Die Helsana Versicherungen AG wird per Ende Jahr diejenigen Versicherten vorbehaltlos übernehmen, welche nicht zu einem anderen Versicherer gewechselt sind.

  • 2. Juli 2025

    Pandemieplan Schweiz aktualisiert

    Der Bund hat den nationalen Pandemieplan aktualisiert und dabei die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Covid-19-Pandemie berücksichtigt. Dieses Planungsinstrument ist seit Anfang Monat für alle Interessierten in digitaler Form zugänglich. Der Pandemieplan dient Bund, Kantonen und Gemeinden zur Vorbereitung und Bewältigung von Pandemien. Er basiert auf den aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen, im Wesentlichen auf dem heutigen Epidemiengesetz.

  • 26. Juni 2025

    Stellvertretender BAG-Direktor Thomas Christen verlässt das Amt auf Ende Jahr

    Thomas Christen hat sich entschieden, das Bundesamt für Gesundheit (BAG) per Ende 2025 nach neun Jahren zu verlassen und sich neuen beruflichen Tätigkeiten zu widmen. Der stellvertretende Direktor des BAG und Leiter des Direktionsbereichs Kranken- und Unfallversicherung wird die laufenden Projekte bis dann weiterhin mit vollem Einsatz begleiten. Das BAG bedauert seinen Weggang und dankt ihm bereits jetzt herzlich für seine Arbeit. Die Stelle wird demnächst ausgeschrieben.

  • 25. Juni 2025

    Bundesrat empfiehlt mehrere Massnahmen zur verbesserten Finanzierung der Palliative Care

    An seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 hat der Bundesrat in Erfüllung der Motion 20.4264 «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care» einen Bericht zur Finanzierung der Palliative Care verabschiedet. Daraus geht hervor, dass Verbesserungspotenzial besteht, zu dessen Ausschöpfung alle betroffenen Akteure Massnahmen treffen müssen. Seinerseits sieht der Bundesrat eine Erhöhung der OKP-Beiträge für Pflegeleistungen im Bereich der spezialisierten Palliative Care vor.

  • 25. Juni 2025

    Mit Einzelabgabe von Antibiotika Resistenzen angehen

    Der Bundesrat will die unsachgemässe Einnahme von Antibiotika und damit die Entwicklung von Antibiotikaresistenzen reduzieren. An seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 hat er beschlossen, dass die notwendigen rechtlichen Grundlagen für die Einzelabgabe von Antibiotika geschaffen werden sollen. Dabei soll die Einzelabgabe von Antibiotika für Apotheken verbindlich, für Arztpraxen freiwillig sein. Der Bundesrat hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beauftragt, die entsprechenden rechtlichen Grundlagen auszuarbeiten und ihm bis Ende 2026 einen Vernehmlassungsentwurf vorzulegen.

  • 23. Juni 2025

    Mehrwert für Patientinnen und Patienten: Die Eidgenössische Qualitätskommission informiert über ihre Aktivitäten

    Die Förderung der Qualität in Alters- und Pflegeheimen sowie bei der Medikamentenversorgung, das sind Programm-Schwerpunkte der Arbeit der Eidgenössischen Qualitätskommission (EQK). Vier Jahre nach ihrem Start zieht die Kommission eine Zwischenbilanz.

  • 20. Juni 2025

    Sozialversicherungen bewältigen die Herausforderungen von Long-Covid

    Die Bewältigung der mit Long-Covid verbundenen Herausforderungen stellt die Sozialversicherungen und die Krankentaggeldversicherung nicht vor grössere Probleme. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in seinem Bericht in Beantwortung des Postulats «Auswirkungen von Long Covid», den er am 20. Juni 2025 verabschiedet hat. Aus Sicht der Sozialhilfe kann die Post-Covid-19-Erkrankung mit einem Armutsrisiko verbunden sein, das aber nicht höher liegt als bei anderen chronischen Erkrankungen. Empfehlungen für Optimierungen im Bereich der Abklärung und der Eingliederungsmöglichkeiten können im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden.

  • 20. Juni 2025

    Bundesrat stimmt den Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften zu

    An seiner Sitzung vom 20. Juni 2025 hat der Bundesrat entschieden, die Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2005) anzunehmen. Er hat dafür die Ergebnisse aus der Vernehmlassung und der Konsultation der zuständigen parlamentarischen Kommissionen berücksichtigt und den entsprechenden Bericht zur Kenntnis genommen. Die IGV haben zum Ziel, die internationale Zusammenarbeit bei der Eindämmung von Ereignissen zu fördern, die eine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit darstellen.