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MedienmitteilungVeröffentlicht am 12. September 2025

Prämienverbilligung: Gegenvorschlag zur Volksinitiative tritt in Kraft

Bern, 12.09.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. September 2025 das Inkrafttreten des indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien» beschlossen. Ab 1. Januar 2026 müssen die Kantone einen Mindestbeitrag zur Finanzierung der Prämienverbilligung leisten. Dadurch wird sichergestellt, dass sich die Prämienverbilligungen im gleichen Masse wie die Prämien entwickeln und die finanzielle Belastung für die Haushalte tragbar bleibt. Die Kantone müssen zudem ein Sozialziel festlegen und bestimmen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen der Versicherten höchstens ausmachen darf.