Bundesrat genehmigt neuen Tarifvertrag zur Abgeltung der Apothekerinnen und Apotheker
Bern, 29.10.2025 — An seiner Sitzung vom 29. Oktober 2025 hat der Bundesrat den neuen Tarifvertrag zur Abgeltung der Apothekerinnen und Apotheker (LOA V) genehmigt. Dieser Vertrag, der per 1. Januar 2026 in Kraft tritt, regelt insbesondere die Abgeltung der Beratungsleistungen, die von Apothekerinnen und Apothekern bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente erbracht werden. Er ist bis Ende 2028 genehmigt.
Das Vertragswerk LOA V wurde zwischen dem Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse, dem Verband Schweizer Krankenversicherer prio.swiss und den Einkaufsgemeinschaften HSK und CSS abgeschlossen. Er betrifft insbesondere die Beratungsleistungen, die von Apothekerinnen und Apothekern bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln oder Substitutionsprodukte wie Generika oder Biosimilars erbracht werden. Er beinhaltet auch die Tarife für den Versandhandel und die maschinelle Verblisterung Der Tarif umfasst sowohl eine gesamtschweizerisch geltende Einzelleistungstarifstruktur (Taxpunkte) als auch nationale Taxpunktwertvereinbarungen in Franken.
Seit 2001 sind die Apothekerleistungen nicht mehr im Arzneimittelpreis enthalten, sondern werden separat über Tarife abgegolten. Diese Leistungen sind in der Verordnung über die Krankenversicherung beschrieben. Der erste Tarifvertrag für Apothekerleistungen wurde vom Bundesrat am 20. Februar 2002 genehmigt. Seither wurde der Tarif mehrfach revidiert. Mit der Genehmigung des Tarifs LOA V wird die aktuell gültige Fassung des Vertrags für Apothekerleistungen, LOA IV/1, abgelöst.