Publikationshinweis: Ausgleichsfonds bei Grossereignissen
Bern, 12.09.2025 — An seiner Sitzung vom 12. September 2025 hat der Bundersrat die Änderung von Artikel 95a der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens und den Entwurf des Erlasses über den Ausgleichsfonds bei Grossereignissen verabschiedet. Artikel 95a UVV legt den Prämienzuschlag fest, der bei Schliessung des Fonds zur Deckung der Kosten eines Grossereignisses erhoben wird.